20.09.2017, 11:24 Uhr
Finma zieht Anbieter einer Schein-Kryptowährung aus dem Verkehr
Ein Schweizer Anbieter hat mit dem Verkauf einer Scheinkryptowährung Einnahmen in Millionenhöhe gemacht. Weil er dies ohne die dafür nötige Bankbewilligung tat, schritt nun die Finma ein.
Während mehr als einem Jahr hat der Schweizer Verein Quid Pro Quo Association gemeinsam mit den Gesellschaften Digital Trading AG und Marcelco Group AG Interessierten eine Internetplattform für den Handel und Transfer einer Schein-Kryptowährung namens «E-Coin» zur Verfügung gestellt. Von einigen hundert Nutzern nahmen die Unternehmen dabei insgesamt mindestens vier Millionen Franken entgegen. Sie führten für die Gelder virtuelle Konten in gesetzlicher Währung sowie in «E-Coins». Weil diese Tätigkeit dem Passivgeschäft einer Bank entspreche, sei sie ohne entsprechende finanzmarktrechtliche Bewilligung illegal, schreibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma in einer Pressemitteilung. Die Aufsicht leitete deshalb ein Verfahren gegen die involvierten Gesellschaften und den Verein ein. Dabei habe sie festgestellt, dass diese «schwer gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen» verstossen hätten. Die Finma liquidierte darauf den Verein und die beiden Gesellschaften – dieses Vorgehen sei üblich in «gravierenden Fällen unerlaubter Tätigkeit». Weil die drei Rechtseinheiten zudem überschuldet waren, ordnete die Finma ebenfalls eine Konkursliquidation an. Laut eigenen Angaben stellten die Finanzmarktaufseher im Rahmen des Verfahrens Vermögenswerte von rund zwei Millionen Franken sicher und blockierten diese. Der definitive Liquidationserlös lasse sich jedoch erst nach Abschluss des Konkursliquidationsverfahrens und Kenntnis der gesamten eingegangenen Verbindlichkeiten bestimmen.
Warnung vor betrügerischen Geschäftsmodellen
Bei dem «E-Coin», den die Hintermänner der drei Rechtseinheiten an Investoren ausgaben, handelt es sich gemäss Finma um eine Schein-Kryptowährung. Im Gegensatz zu dezentral gespeicherten, auf Blockchain-Technologie basierenden Kryptowährungen, wurden die «E-Coins» ausschliesslich vom Anbieter kontrolliert und auf dessen lokalen Servern gespeichert. Weiter seien die Coins nicht wie angekündigt zu 80 Prozent mit Sachwerten hinterlegt worden, auch wurden diese ohne genügenden Gegenwert ausgegeben. Das habe schliesslich zu einer kontinuierlichen Verwässerung des «E-Coins» zu Lasten der Anleger geführt. «Die Finma begrüsst Innovation. Falls aber innovative Geschäftsmodelle für unerlaubte Tätigkeiten nachgeahmt werden, interveniert die Finma konsequent», heisst es in der Mitteilung. Der Finanzmarktaufsicht lägen nun bereits Hinweise auf weitere Versuche vor, ehemalige «E-Coin»-Nutzer für zwei neue, mutmassliche Schein-Kryptowährungen zu gewinnen. Gleichzeitig führt sie eine Warnliste mit Unternehmen, gegen die entsprechende Verdachtsmomente bestehen. Die Finma setzte kürzlich die Suisse Finance GmbH (in Liquidation), die Euro Solution GmbH sowie die Animax United LP auf diese Liste. Zusätzlich führe die Finma elf weitere Abklärungen aufgrund vermutlich unerlaubt betriebener Geschäftsmodelle im Bereich der Kryptowährungen. Beim Kauf von Coins mahnt die Finma insgesamt zur Vorsicht. Interessierte sollen dies sorgfältig abwägen. Auf ihrer Webseite gibt die Finanzmarktaufsicht Tipps, die Investoren bei Initial Coin Offerings beachten sollten.