Kantonsgericht 04.12.2018, 15:13 Uhr

Prozess gegen Luzerner Ex-IT-Chef vertagt

Die Verteidigung des angeklagten Luzerner Ex-IT-Chef erhält mehr Zeit fürs Aktenstudium. Der Prozess wurde deshalb vertagt.
Das Luzerner Kantonsgericht tagte im Fall gegen den Ex-IT-Chef heute nur kurz. Die Verhandlung wurde vertagt.
(Quelle: Google)
Die Verteidigung des ehemaligen Informatik-Chefs des Kantons Luzern, der wegen Korruption angeklagt ist, erhält mehr Zeit zum Aktenstudium. Das Kantonsgericht hat den Prozess am Dienstag vertagt, nachdem es Akten eines Mitbeschuldigten zugelassen hatte.
Die Berufungsverhandlung kam gar nicht über die vier Vorfragen der Verteidigung hinaus. Diese bemängelte, dass das Gericht in einer Beweisverfügung Akten zugelassen habe, von deren Beizug man erst im November Kenntnis erhalten habe. «Es bleibt uns keine andere Möglichkeit, als eine Vertagung zu verlangen», sagte der Verteidiger.
Bei den Akten handelt es sich um Informationen zu einem Mitbeschuldigten des angeklagten Luzerner Ex-Beamten. Dem IT-Unternehmer aus Deutschland wurde Bestechung vorgeworfen.
Weil er 2015 seinen Wohnsitz von der Schweiz nach Berlin verlegt hatte, übernahmen die dortigen Behörden den Fall, und das Verfahren wurde von jenem gegen den Ex-Informatik-Chef abgetrennt. Dieser soll 2010 und 2011 heimlich Provisionen von IT-Firmen kassiert haben, nachdem diese Aufträge seiner Dienststelle erhalten hatten.

Wo ein Bestochener, da ein Bestecher

Dafür verurteilte ihn das Kriminalgericht im Februar 2017 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einer bedingten Geldstrafe von 10'800 Franken. Während sich der 50-Jährige nun in zweiter Instanz vor dem Kantonsgericht verantworten muss, wurde das Verfahren gegen den angeblichen Bestecher in Deutschland eingestellt, weil es sich beim mutmasslich Bestochenen nicht um einen deutschen oder EU-Amtsträger handelte.
Die Verteidigung begrüsste die Aufnahme der Akten. «Wo sich jemand bestechen lässt, muss zwingend jemand bestechen», sagte der Verteidiger. Das Verfahren hätte daher nie getrennt werden dürfen. Aus den zusätzlichen Akten erhofft man sich relevante Details für das aktuelle Verfahren.
Der Staatsanwalt sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die Akten bis zum Zeitpunkt der Verfahrenstrennung seien identisch. Die Luzerner Ermittler nahmen das Verfahren nach der Einstellung in Deutschland wieder auf, sistierten es aber 2017, um den Ausgang des Prozesses gegen den ehemaligen Informatik-Chef abzuwarten.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Das Gericht gab dem Antrag auf Vertagung statt. Das Verfahren soll gerecht geführt werden, sagte Richter Peter Arnold. Wenn die Verteidigung heute sage, sie möchte die Akte noch sichten, könne das Gericht das nicht als trölerisch anschauen. Ihr sei Einsicht zu gewähren. Die Verhandlung werde wohl im Januar weitergeführt.
Der Verteidiger nahm das Verdikt mit Genugtuung zur Kenntnis. «Es gibt mir ein gutes Gefühl, das Gericht will genau hinschauen», sagte er. Aufgeschoben sei nicht aufgehoben, fand hingegen der Staatsanwalt. Der Entscheid sei nachvollziehbar, das Gericht wolle keine formalen Fehler machen.
Die Verteidigung bezweifelte zudem die Gültigkeit der Anklage. Das hingegen sahen die drei Richter anders. Die beschuldigte Person müsse aus der Anklageschrift ersehen können, wieso sie angeklagt sei. Die nähere Begründung der Anklage erfolge vor Gericht. Zwar habe das Kantonsgericht die ursprüngliche Anklage zurückgewiesen, die heute vorliegende Version genüge aber den Ansprüchen.
Neue Beweisanträge - etwa eine erneute Befragung von Regierungsrat Marcel Schwerzmann - wies das Gericht ebenfalls zurück. Auch in der Frage, ob eine nachträgliche Entbindung vom Amtsgeheimnis von Befragten deren belastende Aussagen unverwertbar mache, wie es die Verteidigung forderte, folgten die Richter nicht. Die Taktik der Verteidigung ziele auf Verzögerung ab, sagte der Staatsanwalt.



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