Samsung 03.12.2012, 16:43 Uhr

jetzt kommt das Betrink-Verbot

Andere Länder, andere Sitten: In Südkorea ist es offensichtlich durchaus üblich, dass die Mitarbeiter mit ihren Vorgesetzten nach Betriebsschluss regelrechte Saufgelage veranstalten. Samsung reagierte nun auf diese Tradition – und erlässt Vorschriften für das gemeinsame Trinken.
Samnsung bestimmt, wie viel Mitarbeiter trinken.
Wie dasWall Street Journal schreibt, hat der südkoreanische Elektronikkonzern Samsung Richtlinien für die gemeinsamen Trinkgelage seiner Mitarbeiter und Vorgesetzten erlassen. Damit will das Unternehmen die exzessiven Auswüchse der Trinkgelage in geregelte Bahnen lenken. Nach Feierabend begeben sich Samsung-Mitarbeiter ebenso wie die Angestellten anderer südkoreanischer Unternehmen gerne gemeinsam auf die Piste. Und schlemmen und trinken gemeinsam exzessiv, ziehen gemeinsam durch Kneipen und Karaoke-Bars. Bis nach Mitternacht ziehen sich solche inoffiziellen Mitarbeiterveranstaltungen gerne mal hin. Zu diesem als «hoesik» bezeichneten Ritual gehören nicht nur Ströme von Alkohol, sondern auch gewisse Dienstleistungen, bei denen der Untergebene dem Vorgesetzten als Mundschenk dienen muss und ihn zudem zu unterhalten hat. Wer beim hoesik nicht mitzieht, muss mit Nachteilen im Beruf rechnen, schreibt das WSJ.

Spassbremsen

Im September diesen Jahres hat Samsung nun strenge Vorgaben für dieses in unseren Augen etwas merkwürdig anmutende Ritual erlassen. Danach ist es nun nicht mehr erlaubt, anderen Alkohol einzuflößen. Anscheinend war das bisher beim hoesik üblich. Außerdem soll es jetzt verboten sein, aus verschiedenen alkoholischen Getränken ein besonders hammerartige Bowle zu mixen. Die neue Richtlinien soll als «1-1-9» bezeichnet werden: Demnach besteht ein hoesik aus einer Örtlichkeit/Kneipe und einer Alkoholart und aus einer vorher festgesetzten Uhrzeit, zu der das Ganze endet: Nämlich um 9 Uhr abends. Damit will Samsung vermeiden, dass die Gelage zu exzessiv werden. Laut dem Wall Street Journal wollte sich Samsung zu der neuen Richtlinie nicht äußern.



Das könnte Sie auch interessieren