12.03.2007, 09:44 Uhr
Neues RTVG erhöht Gebühren
Die neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) ist zusammen mit dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vom Bundesrat verabschiedet worden. Sie treten am 1. April 2007 in Kraft
Neu werden Anbieter, die keinen Gebührenanteil und eine garantierte Verbreitung beanspruchen, keine Konzession mehr benötigen. Es besteht nur noch eine Meldepflicht. Ausserdem erhalten private Programme erweiterte Werbemöglichkeiten. Die Verordnung legt weiter fest, dass über die Gebühren höchstens die Hälfte der Betriebskosten finanziert werden dürfen. Bei Regionalfernsehveranstaltern in besonders aufwändigen Gebieten höchstens 70 Prozent.
Das RTVG schreibt weiter vor, welche ausländischen Fernsehprogramme im Grundangebot vorhanden sein müssen. Es sind dies die TV-Sender Arte, 3sat, Euronews, TV5, ARD, ZDF, ORF 1, France 2 und Rai Uno. Zusätzlich wird vorgeschrieben, dass jeder Kabelnetzbetreiber mindestens 25 Fernsehprogramme ausstrahlen muss, ausländische und schweizerische Programme zusammengenommen. Zudem werden die Gebühren für den Fernseh-Empfang um 4,1 Prozent erhöht, beim Radio bleiben sie unverändert.