E-Government 30.09.2015, 07:17 Uhr

Luzern arbeitet als erster Kanton mit neuestem Datenstandard

Luzern wird im Herbst als bisher einziger Kanton der Schweiz mit der neuesten Version 3.0 des Datenstandards eCH-0020 arbeiten und macht damit einen weiteren Modernisierungsschritt im E-Government. ELCA hat die Datenplattform des Kantons samt ihren Daten und Schnittstellen für die neueste Version des Datenstandards fit gemacht.
Auf Basis des vom Verein eCH definierten Datenstandards liefern die Gemeinden des Kantons Luzern ihre Einwohnerdaten regelmässig an an die kantonale IT-Plattform «LuReg». Die bisherige Version 2.1 des Datenstandards eCH-0020 stammt aus dem Jahr 2009. Die aktuellste und modernste Version, die der Verein eCH für diesen Datenstandard definiert hat, ist die Version 3.0.  
Im Auftrag der Statistikstelle des Kantons, LUSTAT Statistik Luzern, machte ELCA die kantonale IT-Plattform, auf der auch das Einwohnerregister geführt wird, nun fit für den neuesten Datenstandard. Damit ist Luzern ab Oktober der erste und bisher einzige Kanton, der das kantonale Einwohnerregister gemäss dem neusten eCH-Datenstandard führt und so auch mit Version 2.1 des eCH-0099 Standards in der dazugehörigen verbesserten Form an das Bundesamt für Statistik weiterleitet. Auch die berechtigten kantonalen Stellen in Luzern erhalten Meldungen in dem neusten Datenstandard.
LUSTAT Statistik Luzern hat bereits vor einigen Jahren den Aufbau einer strategischen und modernen Datenlogistik initiiert. ELCA entwickelte dafür eine individuell auf die Bedürfnisse des Kantons zugeschnittene IT-Plattform namens LuReg, die als zentrale Datendrehscheibe fungiert. Auf dieser laufen neben dem Einwohnerregister, auch das Gebäude- und Wohnungs- sowie das Betriebs- und Unternehmensregister. Inzwischen hat sich LuReg zu einer intensiv genutzten E-Government-Plattform entwickelt, auf die immer mehr kantonale Verwaltungsstellen zugreifen – zum Beispiel die Ausgleichskasse, Spitäler, das Strassenverkehrsamt sowie die Polizei.
Neuester Datenstandard fördert E-Government
Motivation für die Vorreiterrolle bei der Integration des neuesten Datenstandards war für LUSTAT unter anderem der Vorteil der hohen Datenqualität. Im Rahmen der Aktualisierung auf die neuste eCH-0020-Version werden die Gemeinden besser in der Lage sein, Daten und Datenmutationen konsistent an LuReg mitzuteilen. Schon von Beginn an hatte die Datenqualität bei der Entwicklung von LuReg für LUSTAT eine hohe Priorität. Dies zahlt sich nun aus und ist ein Grund, warum Luzern bei der Bewertung der Datenqualität vom Bundesamt für Statistik im Vergleich mit anderen Kantonen schon seit mehreren Jahren kontinuierlich gut abschneidet.
Vor allem aber ist die Datenverarbeitung gemäss modernster Standards ein grosser Schritt in Richtung E-Government. Die einzelnen kantonalen Verwaltungsstellen wie die Dienststelle Steuern oder das Strassenverkehrsamt können über Web-Services auf die kantonale Datenplattform zugreifen und gezielte Weiterleitungen von Gemeinde-Meldungen erhalten. Dabei wird immer die neuste Version 3.0 des eCH-0020 Standards verwendet, sodass die einzelnen kantonalen Verwaltungsstellen nur eine Version unterstützen müssen – unabhängig von den eingesetzten Versionen der Gemeinden. Diese fördert die Zusammenarbeit und den Austausch und ermöglicht Dienstleistungen digital anzubieten und damit E-Government weiter voranzutreiben. So wird die Dienststelle Steuern in Luzern zum Beispiel automatisch informiert, wenn ein Bürger heiratet und sich dementsprechend die Besteuerung ändert.
Anstelle von Datenabfragen, die die einzelnen Behörden unternehmen müssen, werden die betroffenen Verwaltungsstellen nun automatisch über ein für sie relevantes Ereignis informiert – und können so schneller aktiv werden und ihre Service-Qualität verbessern.
Über Registerharmonisierung und eCH-Datenstandards
Damit Behörden auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung einfach und effizient Daten austauschen können, braucht es einheitliche Vorgaben über Inhalt und Form der Daten. Das Registerharmonisierungsgesetz legte dazu den Grundstein, insbesondere für die Einwohnerregister, da die Gemeinden und Kantone zahlreiche Informationen aus ihren Registern regelmässig an das Bundesamt für Statistik liefern müssen. Der Verein eCH entwickelt und verabschiedet E-Government-Standards für die Schweiz.

Weiterführende Informationen
-        Registerharmonisierungsgesetz:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/00/00.html
-        Verein eCH: http://www.ech.ch/
 


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