Studie
06.04.2018, 10:45 Uhr
06.04.2018, 10:45 Uhr
Forscher weisen auf Risiken bei Fitness-Trackern hin
Mit Fitness-Trackern lässt sich die eigene Gesundheit messen und bewerten. Das weckte auch das Interesse von Versicherungen und der Pharmabranche. Forscher haben in einer neuen Studie nun die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Selbstvermessung untersucht.
Sie zählen die Anzahl Schritte und die verbrannten Kalorien, messen die Länge und Tiefe des Schlafes und die Herzfrequenz. Doch mit der steigenden Nutzung von Fitness-Trackern sind auch Risiken verbunden, wie eine Studie zeigt. Denn die Anbieter dieser Armbänder oder Uhren weisen in der Regel nur auf die Vorteile hin: Mit dem aktiven Messen und dem damit verbundenen Wissen über sich und die eigenen Aktivitäten lasse sich die Fitness, die Wellness oder auch die Gesundheit bewerten und optimieren.
Die Chancen anerkennt auch die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) in ihrer Studie zum Thema Selbstvermessung, die am Donnerstag vorgestellt wurde. Wer viel über sich wisse, erkenne unter Umständen drohende Krankheiten früher und dürfte generell dazu neigen, einen gesunden Lebensstil zu pflegen, heisst es.
Ausserdem biete dieses sogenannte «Quantified Self» (QS) auch neue Möglichkeiten in der Gesundheitsversorgung: So könnten das Selbstmanagement verbessert und Patienten dank Echtzeitmonitoring medizinisch enger begleitet werden. Schliesslich könnte die Menge an Körperdaten in Verbindung mit anderen Daten für die Forschung zu einer wichtigen Grundlage werden.
Zahlreiche Risiken
Die gesundheitsbezogenen Apps zeigten hohe Wachstumsraten, schreiben die Autoren weiter. Deshalb interessierten sich auch eine Reihe von wirtschaftlichen Anbietern wie Versicherungen und die Pharmaindustrie für die durch die Selbstvermessung erhobenen Daten. Doch die gesellschaftlichen Auswirkungen dürften dabei nicht vergessen werden. Denn die digitale Selbstvermessung rücke die Eigenverantwortung und die Selbstoptimierung in den Vordergrund: Der Körper werde als Ergebnis der persönlichen Leistung angesehen und nicht mehr als biologisches Schicksal.
Wenn der Eindruck entstehe, dass jedes Individuum seinen Gesundheitszustand selber bestimmen und kontrollieren könne, führe das zu einer Entsolidarisierung in der Gesellschaft und zu möglichen Diskriminierungen. Wer zum Beispiel wegen einer Behinderung nicht mehr eine bestimmte Anzahl Schritte gehen könne, laufe Gefahr, sozial benachteiligt und womöglich von vorteilhaften Versicherungskonditionen ausgeschlossen zu werden.
Qualität und Datenschutz mangelhaft
Viele dieser Tracker seien ausserdem technisch noch mangelhaft und zu wenig präzise. Dadurch erhielten Nutzerinnen und Nutzer falsche Angaben. Was den medizinischen Einsatz betreffe, sei man im Schweizer Gesundheitswesen bisher noch zurückhaltend. Dies sei auf die fehlenden Qualitätsstandards, die mangelnde Vertrauenswürdigkeit der Daten und die lückenhaften Wirksamkeitsbelege zurückzuführen. Und schliesslich sei auch der Datenschutz unzureichend. Dadurch werde die Privatsphäre der Benutzerinnen gefährdet. Vor allem ausländische Anbieter hielten sich häufig nicht an die regulatorischen Anforderungen. Und wenn ein Produkt aus Asien oder aus den USA stamme, sei es für die Anwender schwer, ihre Rechte durchzusetzen.
Forscher fordern Gütesiegel für Tracker
Angesichts der zahlreichen offenen Fragen fordern die Forscher der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die die Studie für TA-Swiss erstellten, die Einführung eines Qualitätslabels für Tracker im Lifestyle-Bereich. Diese müssten von Konsumentenschutz- und Patientenorganisationen hinsichtlich Datenqualität, Datenschutz, Vertragsbedingungen und Nutzerfreundlichkeit getestet werden. Zudem müssten die Ergebnisse veröffentlicht werden. Medizinprodukte müssten vor der Markteinführung vom Heilmittelinstitut Swissmedic geprüft werden. In Zusammenarbeit mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten sollen dabei auch der Datenschutz und die Datensicherheit berücksichtigt werden.
Gleichzeitig sollen weitere Studien in Auftrag gegeben werden, um aufzuzeigen, ob die Selbstvermessung zur Gesundheitsförderung oder gar zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen könne. Wirksame Produkte müssten dann aber auch von der Grundversicherung übernommen werden. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, den Handel mit Gesundheitsdaten «in gesellschaftlich gewünschte Bahnen» zu lenken und die Rechte der Betroffenen zu stärken. Deren Interessen müssten auch bei der Totalrevision des Datenschutzgesetzes nachhaltig gestärkt werden. Ausserdem müsse die Beweislast im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer neu geregelt werden. Und schliesslich fordert TA-Swiss eine gesellschaftliche Diskussion über die Möglichkeiten, aber auch die Chancen und Risiken von QS für Individuen und die Gesellschaft.