Gesundheitswesen 09.03.2018, 10:38 Uhr

Basis für elektronisches Patientendossier wächst

Wer will, kann ab der zweiten Jahreshälfte ein elektronisches Patientendossier eröffnen. Das neuste eHealth-Barometer zeigt: Die interne und externe Vernetzung zwischen den Akteuren in der Gesundheitsbranche wächst. Vorbehalte bezüglich Datenschutz bleiben.
Mit dem elektronischen Patientendossier können künftig alle relevanten medizinischen Daten, die für die Behandlung eines Menschen wichtig sind, abgelegt und unabhängig von Ort und Zeit von berechtigten Gesundheitsfachpersonen eingesehen werden. Das Patientendossier ist Teil der Gesundheitsstrategie 2020.
Das sogenannte «Swiss eHealth Barometer 2018», welches am Donnerstag von der Plattform für Innovation und Wandel in der Informationsgesellschaft InfoSocietyDays veröffentlicht worden ist, untersucht seit 2009 den aktuellen Stand der Entwicklung. Befragt wurden dafür in Zusammenarbeit mit gfs.bern zahlreiche Personen von Ärzteschaft, Apotheken, Alters- und Pflegeheimen, Nonprofit-Spitex-Organisationen, IT-Fachleute, Behörden und Stimmberechtigte.

Spitäler als Vorreiter

Das diesjährige Fazit lautet: Bei allen befragten Gruppen nimmt die interne Vernetzung über die vergangenen fünf Jahre zu. Das heisst: Immer mehr Dokumente und Informationen werden elektronisch abgelegt und mit den Arbeitskolleginnen und -kollegen ausgetauscht. Haupttreiber sind laut der Studie die Spitäler. Auf dem neusten internen Vernetzungsindex erzielten sie 76 von 100 möglichen Punkten. Im Vorjahr waren es noch 70 Punkte gewesen. Die Spitäler sind auch als erstes verpflichtet, sich dem E-Patientendossier anzuschliessen. Der Bundesrat gab ihnen dafür bis bis im Frühjahr 2020 Zeit.

Frage des Datenschutzes

Die externe Vernetzung gestaltet sich schwieriger als die interne. Gemäss dem eHealth-Barometer sind die Hürden für den Austausch medizinischer Daten mit Institutionen und Akteuren ausserhalb der eigenen Organisation höher. Dennoch ist auch hier im Vergleich zum vergangenen Jahr ein deutlicher Sprung bei fast allen befragten Gesundheitsfachpersonen zu erkennen.
Weiter zeigt die neuste Untersuchung, dass eine Mehrheit aller Gesundheitsfachpersonen die Einführung des elektronischen Patientendossiers grundsätzlich unterstützt. Innerhalb der Ärzteschaft ist man dagegen etwas vorsichtiger. Man fühlt sich den eigenen Patientinnen gegenüber stark anwaltschaftlich verpflichtet. Es herrscht teilweise die Angst um die Datensicherheit. Dennoch erwägt die Hälfte der Wohnbevölkerung ein solches Dossier zu eröffnen. Ein weiteres Drittel kann sich eine Dossier-Eröffnung auf Empfehlung hin vorstellen. Telefonisch befragt hierzu wurden 1201 Personen.

Kein Zwang

Patientinnen und Patienten entscheiden freiwillig über die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers. Es besteht kein Zwang. Datenschutz und -sicherheit haben laut dem Bund höchste Priorität. Gemäss Gesetz kann das Personal öffentlich-rechtlicher und kantonaler Einrichtungen die Daten bearbeiten, wenn ein Patient dem E-Dossier zugestimmt hat. Keinen Einblick haben Krankenkassen und Arbeitgeber. Wegen Widerstands der Ärzteschaft besteht für ambulante Leistungserbringer wie Apotheker, Hebammen, Chiropraktiker und eben Ärzte derzeit keine Pflicht zur Einführung des elektronischen Patientendossiers.



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