E-Government
12.08.2021, 13:30 Uhr
Anschub für Digitalisierung der Behörden
Der Bundesrat will offenbar, dass in Sachen Digitalisierung in den Behörden ein Gang höher gschaltet wird. Geplant sind Anschubfinanzierungen von entsprechenden Projekten. Allerdings ist die entsprechende Übergangsbestimmung erst in der Vernehmlassung.
Bund und Kantone sollen die Anschubfinanzierung zu den Digitalisierungsprojekten gemeinsam stemmen
(Quelle: pd)
Die Digitalisierungsprojekte in der Verwaltung sollen gefördert werden, und zwar mit einer Anschubfinanzierung. Konkret hat der Bundesrat diesbezüglich nun die Vernehmlassung zu einer Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG) eröffnet. Damit soll eine Rechtsgrundlage für eine auf vier Jahre befristete Anschubfinanzierung des Bundes an Projekte der Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» (Agenda DVS) geschaffen werden, heisst es in einer Mitteilung.
Dabei regelt die Übergangsbestimmung zum EMBaG die Rahmenbedingungen, unter denen sich der Bund zur Anschubfinanzierung von Projekten der Agenda DVS verpflichtet. Die Agenda DVS wurde im März 2021 in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle von E-Government Schweiz, der Fachstelle der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) sowie Fachleuten von Bund, Kantonen und Gemeinden entwickelt. Mithilfe dieser Agenda werden gemäss Communiqué «die Ambitionen im Bereich der Digitalen Verwaltung von Bund und Kantonen gemeinsam festgelegt und damit Schlüsselprojekte rasch angestossen und der Aufbau der Digitalen Verwaltung substanziell vorangetrieben». Bis Ende 2021 soll demnach die Agenda DVS weiter ausgearbeitet und mit konkreten Projekten verfeinert werden.
Die Übergangsbestimmung sieht vor, dass sich der Bund für die Jahre 2024 bis 2027 zur Leistung einer Anschubfinanzierung von Projekten der Agenda DVS im Umfang von höchstens zwei Dritteln der Gesamtkosten verpflichten kann. Voraussetzung dieser Anschubfinanzierung von Seiten des Bundes sei, dass sich die Kantone mit mindestens einem Drittel an der Anschubfinanzierung beteiligten. Mit der gemeinsamen Finanzierung der Agenda DVS durch den Bund und die Kantone werde ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen und effizienten digitalen Transformation unternommen, heisst es weiter.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 11. November 2021.