29.04.2013, 11:25 Uhr

Swico wendet sich gegen Überwachungsgesetz

Der Wirtschaftsverband der digitalen Schweiz Swico wendet sich entschieden gegen die weitreichenden Änderungen beim Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes (BÜPF).
Der geplante Staatstrojaner ist dem Branchenverband Swico ein Dorn im Auge
Mit dem revidierten Gesetz sollen die Möglichkeiten von Abhörungsmassnahmen und der Überwachung ausgedehnt werden. Eine entsprechende Botschaft des Bundesrats wird ab dem 2. Mai in der Rechtskommission des Ständerates beraten. Die Swico hat derweil schon heute Stellung bezogen. Dem ICT-Verband geht der Entwurf des BPF viel zu weit. Er tangiere nicht nur die eigene Branche, sondern sei ein unverhältnismässiger Eingriff in die Rechte der Bevölkerung. Im Einzelnen kritisiert Swico, dass die Gesetzesvorlage einer «mehr oder weniger unverändert übernommenen Wunschliste der Strafverfolgungsbehörden» entspreche. Zudem geht dem Verband der Katalog der Straftaten, bei welchen Staatstrojaner eingesetzt werden können, zu weit. Daneben beanstandet Swico, dass die Vorratsdatenspeicherung im Hinblick auf allfällige künftige Strafuntersuchungen von 6 auf 12 Monate erhöht werden soll. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Aufbewahrung der vom zentralen Dienst gesammelten Daten bis zu 30 Jahren möglich sein soll. Schliesslich hat Swico grosse Bedenken, was den Einsatz von Staatstrojanern betrifft. Der Verband sieht einerseits die Gefahr eines Missbrauchs, anderseits sei es ein Ding  der Unmöglichkeit solche GovWare ohne Nebeneffekte auf Drittsysteme zu betreiben. Der Verband hat überdies eigenen Angaben zufolge seine Kritik den Mitgliedern der ständerätlichen Rechtskommission übermittelt. Swico erwartet nun, dass diese «auf diese verunglückte Vorlage gar nicht erst eintreten oder sie zur umfassenden Überarbeitung im Sinne obiger Ausführungen zurückweisen». Den gesamten Kritik-Katalog hat Swico auf seiner Homepage publiziert.



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