15.06.2015, 07:54 Uhr

EU-Bürger erhalten «Recht auf Vergessen»

Die EU-Justizminister könnten noch heute eine Datenschutzreform beschliessen. Diese soll die Privatsphäre der Europäer besser schützen.
Europas Internet-Nutzer sollen künftig einen besseren Schutz für ihre Daten im Web erhalten. Nach dreieinhalb Jahre langen Debatten steht heute Montag der nächste Schritt des Gesetzgebungsverfahren an. Die EU-Justizminister wollen sich in Luxemburg auf die europäische Datenschutzreform einigen. Die Pläne müssen dann noch vom Europaparlament beschlossen werden. Im Mittelpunkt steht ein besserer Schutz der Privatsphäre der Bürger im Internet. Neu ist, dass in allen 28 EU-Ländern gleich hohe Standards gelten sollen - bisher war dies sehr unterschiedlich geregelt. Zu den wesentlichen Punkten der Reform gehört etwa das Recht auf Vergessen, das heisst, Bürger erhalten das Recht, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Web löschen zu lassen. Sie können auch von Suchmaschinen verlangen, Verweise bei der Online-Suche zu Inhalten, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzen, zu entfernen. Die Verordnung schreibt zudem vor, dass Nutzer einer Weiterverarbeitung ihrer Daten zustimmen müssen. Bei Beschwerden ist die nationale Datenschutzbehörde der Ansprechpartner, egal wo der Datenmissbrauch passiert ist. Internetkonzerne müssen bei Verstössen Bussgelder zahlen. Die umfangreichen neuen Regeln werden die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 ersetzen, die als veraltet gilt. Damals gab es noch keine sozialen Netzwerke und kein massenhaftes Sammeln von Daten. Mit der Reform will Europa die Daten von Verbrauchern besser vor grossen Internetkonzernen wie Google, Facebook und Co. schützen. Nach ihrer Einigung müssen die Staaten aber noch einen Kompromiss mit dem Europaparlament finden, das einen noch höheren Verbraucherschutz fordert. EU-Diplomaten gehen davon aus, dass die Reform somit frühestens Ende 2015 stehen kann. Die Verordnung wird nach zwei Jahren Übergangszeit dann in allen EU-Staaten gelten.



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