08.03.2012, 14:50 Uhr
Definitiver Entscheid im Mietleitungsmarkt
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Swisscom eine Marktführerschaft im Mietleitungsmarkt hat. Die vorgenommenen Preissenkungen bleiben damit erhalten.
In einem Urteil vom 28. Februar 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Swisscom gegen die Zugangsverfügung der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vom 10. März 2010 abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die ehemalige Telecom PPT im Bereich der Mietleitung grundsätzlich marktbeherrschend sei. Die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) für die Jahre 2007 bis 2009 verfügten Preissenkungen werden damit gutgeheissen. (Computerworld.ch berichtete). Immerhin einen Teilsieg konnte auch die Swisscom davontragen: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Anpassung für Glasfaserspleissungen rückgängig zu machen ist, da dort nicht der Preis des schweizweit billigsten Anbieters, sondern der Mittelwert entscheidend ist. Darum liegt der Fall nun wieder bei ComCom, welche die Mietleitungskosten aufgrund dieses einen geänderten Parameters noch einmal neu ausrechnen müssen. Es ist davon auszugehen, dass das Resultat für den Endkunden keinen Unterschied machen wird, da Anbieter wie Sunrise bereits nach dem Entscheid im letzten März die Preise nach unten korrigierte. Sunrise zeigte sich erfreut über das Urteil: «Die Bestätigung der von der ComCom für die Jahre 2007 bis 2009 verfügten Preissenkungen ist ein wegweisender Entscheid für den Mietleitungsmarkt und untermauert unsere Position, dass die Swisscom in diesem Bereich eine marktbeherrschende Stellung innehat, die dringend der Regulierung bedarf, sagt Unternehmenssprecher Tobias Kistner gegenüber Computerworld.ch. Anders sieht es natürlich Swisscom Mediensprecher Carsten Roetz: «Das Bundesverwaltungsgericht teilt unsere Einschätzung des Mietleitungsmarkts leider nicht. Aus unserer Sicht herrscht gerade in den Agglomerationen ein reger Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern. Wir begrüssen jedoch, dass mit dem Urteil wichtige Grundsatzfragen in der Zugangsregulierung geklärt werden.»
Mietleitungen
Um beispielsweise Mobilfunkantennen an das Netz anzuschliessen, müssen Orange oder Sunrise von Swisscom oftmals Leitungen mieten. Per 1. April 2007 wurden diese Mietleitungen der Regulierung unterstellt. Das Fernmeldegesetz schreibt vor, dass das marktbeherrschende Unternehmen den Netzzugang diskriminierungsfrei und zu kostenorientierten Preisen gewährleisten muss. Da die Swisscom bestritt, marktbeherrschend zu sein, beschritten andere Anbieter den Rechtsweg.