11.03.2010, 12:05 Uhr
ComCom verdonnert Swisscom zu tieferen Preisen
Swisscom muss ihren Konkurrenten Mietleitungen im Anschlussnetz zu kostenorientierten Preisen anbieten. Dies hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) entschieden.
Einerseits wird Swisscom von der ComCom verpflichtet, für Mietleitungen mit Bandbreiten von zwei MBit/s bis zehn GBit/s bis Ende Mai 2010 ein Angebot mit kostenorientierten Preisen zu veröffentlichen. Andererseits hat die Kommission die Wiederverkaufspreise für Mietleitungen in diesem Bereich rückwirkend für die Jahre 2007, 2008 und 2009 um 15 bis 30 Prozent gesenkt. Alternative Fernmeldedienstanbieter würden so die Möglichkeit erhalten, schweizweit Mietleitungen mit Bandbreiten von zwei MBit/s bis zehn GBit/s zu wettbewerbsüblichen Konditionen zu beziehen. In zwei parallelen Verfahren habe man entschieden, dass Swisscom bei den Mietleitungen im Anschlussnetz marktbeherrschend ist. Im Fernnetz sei der Schweizer Telekom-Riese dort nicht marktbeherrschend, wo neben ihm mindestens zwei weitere Netzbetreiber Mietleitungen anbieten können. Swisscom hätte geltend gemacht, dass man nur bei Mietleitungen mit einer Kapazität von zwei MBit/s marktbeherrschend sei. Deshalb hatte der Konzern sein bisheriges Angebot auf diese Bandbreite beschränkt, so die ComCom.
Hintergrund zu Mietleitungen
Als Mietleitung wird die Bereitstellung von Übertragungstechniken bezeichnet, die innerhalb von Telekom-Netzen als Verbindungen zwischen zwei bestimmten Punkten angeboten werden. Sie werden der ComCom zufolge zum Austausch grosser Datenmengen zwischen zwei Standorten benötigt. Mietleitungen seien für alternative Anbeiter wowohl im Business-Kunden-Bereich als auch für Verbindungen in ihren eigenen Netzen wichtig. Bei Geschäftskunden werden mittels Mietleitungen verschiedene Unternehmensstandorte untereinander verbunden. Der Aufbau eigener Infrastrukturen sei zeitaufwändig und erfordere hohe Investitionen. Alternative Anbieter seien daher darauf angewiesen, Zugang zum Swisscom-Netz zu erhalten.
Als Mietleitung wird die Bereitstellung von Übertragungstechniken bezeichnet, die innerhalb von Telekom-Netzen als Verbindungen zwischen zwei bestimmten Punkten angeboten werden. Sie werden der ComCom zufolge zum Austausch grosser Datenmengen zwischen zwei Standorten benötigt. Mietleitungen seien für alternative Anbeiter wowohl im Business-Kunden-Bereich als auch für Verbindungen in ihren eigenen Netzen wichtig. Bei Geschäftskunden werden mittels Mietleitungen verschiedene Unternehmensstandorte untereinander verbunden. Der Aufbau eigener Infrastrukturen sei zeitaufwändig und erfordere hohe Investitionen. Alternative Anbieter seien daher darauf angewiesen, Zugang zum Swisscom-Netz zu erhalten.
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«Regulierung nur soweit nötig»
Aus Sicht der Kommunikationskommission ist Swisscom dort nicht verpflichtet, Mietleitungen zu kostenorientierten Preisen anzubieten, wo einem Anbieter verschiedene alternative Netze zur Auswahl stehen. Solche Verbindungen würden sich hauptsächlich zwischen den grossen Agglomerationen finden und in diesem Bereich der Fernmeldenetze zu Wettbewerb führen. Die Regulierung werde somit auf jene Strecken im Swisscom-Netz beschränkt, wo heute noch kein genügender Wettbewerb herrsche. Wenn die alternativen Anbieter die eigene Infrastruktur weiter ausbauen, wird die Wettbewerbsdynamik in den nächsten Jahren auch ausserhalb der Agglomerationen zunehmen, heisst es.
Aus Sicht der Kommunikationskommission ist Swisscom dort nicht verpflichtet, Mietleitungen zu kostenorientierten Preisen anzubieten, wo einem Anbieter verschiedene alternative Netze zur Auswahl stehen. Solche Verbindungen würden sich hauptsächlich zwischen den grossen Agglomerationen finden und in diesem Bereich der Fernmeldenetze zu Wettbewerb führen. Die Regulierung werde somit auf jene Strecken im Swisscom-Netz beschränkt, wo heute noch kein genügender Wettbewerb herrsche. Wenn die alternativen Anbieter die eigene Infrastruktur weiter ausbauen, wird die Wettbewerbsdynamik in den nächsten Jahren auch ausserhalb der Agglomerationen zunehmen, heisst es.
Preissenkung als Wettbewerbsmotor?
Die Senkung der Mietleitungspreise auf ein kostenbasiertes Niveau stellt der ComCom zufolge eine im Gesetz vorgesehene Massnahme dar, um den Wettbewerb auf der Ebene der Infrastruktur und der Dienste zu stimulieren. Für die Preisberechnung hat die ComCom nach eigenen Angaben die «LRIC-Methode» (LRIC = Long Run Incremental Cost) angewendet, wie sie in der Fernmeldedienstverordnung vorgegeben ist. Darüber hinaus habe man auch über verschiedene Qualitätsmerkmale von Mietleitungen entschieden, wie die Verfügbarkeit oder die technischen Anforderungen, welche zwischen Anbietern regelmässig in Form von Service Level Agreements vereinbart werden.
Die Senkung der Mietleitungspreise auf ein kostenbasiertes Niveau stellt der ComCom zufolge eine im Gesetz vorgesehene Massnahme dar, um den Wettbewerb auf der Ebene der Infrastruktur und der Dienste zu stimulieren. Für die Preisberechnung hat die ComCom nach eigenen Angaben die «LRIC-Methode» (LRIC = Long Run Incremental Cost) angewendet, wie sie in der Fernmeldedienstverordnung vorgegeben ist. Darüber hinaus habe man auch über verschiedene Qualitätsmerkmale von Mietleitungen entschieden, wie die Verfügbarkeit oder die technischen Anforderungen, welche zwischen Anbietern regelmässig in Form von Service Level Agreements vereinbart werden.
Kritik von Swisscom
Swisscom ist hingegen der Ansicht, dass der ComCom-Entscheid die Marktrealitäten nicht genügend berücksichtigt und mit der Preisregulierung der Ethernetdienste den gesetzlichen Rahmen zu stark ausdehnt. Durch eine Regulierung des gesamten Mietleitungsmarktes sowie der Ethernetdienste verliere man Flexibilität bei der Produkt- und Preisgestaltung. Im wichtigen Geschäftskundenmarkt fühlt sich Swisscom damit gegenüber der Konkurrenz benachteiligt. Der Telekom-Gigant will die Verfügung im Detail prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Für allfällige Verbindlichkeiten aus dem Verfahren hätte man bereits im vergangenen Jahr Rückstellungen in Höhe von 30 Millionen Franken gebildet. Diesen Betrag erachtet der Konzern aus heutiger Sicht als ausreichend.
Swisscom ist hingegen der Ansicht, dass der ComCom-Entscheid die Marktrealitäten nicht genügend berücksichtigt und mit der Preisregulierung der Ethernetdienste den gesetzlichen Rahmen zu stark ausdehnt. Durch eine Regulierung des gesamten Mietleitungsmarktes sowie der Ethernetdienste verliere man Flexibilität bei der Produkt- und Preisgestaltung. Im wichtigen Geschäftskundenmarkt fühlt sich Swisscom damit gegenüber der Konkurrenz benachteiligt. Der Telekom-Gigant will die Verfügung im Detail prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Für allfällige Verbindlichkeiten aus dem Verfahren hätte man bereits im vergangenen Jahr Rückstellungen in Höhe von 30 Millionen Franken gebildet. Diesen Betrag erachtet der Konzern aus heutiger Sicht als ausreichend.
Harald Schodl