18.09.2015, 13:33 Uhr
St. Galler Departement gibt Abacus im Streit mit VRSG Recht - mehr als ein Etappensieg ist das aber nicht
Der Beschaffungsstreit zwischen Abacus und VRSG ist um ein Kapitel bereichert worden. Aktuell darf wieder Abacus die Geschichte schreiben.
Im sich hinziehenden Streit zwischen Abacus und dem Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen (VRSG) ist ein weiteres Kapitel hinzugekommen. Das Departement des Innern des Kantons St. Gallen hat den St. Galler Stadtrat angewiesen, ein Abacus-Gesuch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten «unverzüglich an die Hand zu nehmen». Ein trifftiger Rechtsgrund für eine Sistierung des Gesuches fehle. Die Vorgehensweise der Stadt St. Gallen bedeute eine ungerechtfertigte Verzögerung von vorgeschriebenen Amtshandlungen, urteile das Departement gemäss Mitteilung von Abacus. Abacus-CEO Claudio Hintermann begrüsst den Entscheid: «Die St. Galler Gemeinden wehren sich mit Händen und Füssen gegen die Empfehlung der Weko, ihre IT-Beschaffungen öffentlich auszuschreiben. Sie wollen keinen Einblick in ihre Verträge mit der VRSG gewähren, damit dieser Umstand nicht aktenkundig wird. Wir sind froh, dass nun das Department für Recht und Ordnung sorgt.»
Abacus behauptet, dass die Stadt St. Gallen, als grösste Aktionärin der VRSG, von ihr jährlich IT-Produkte im Wert von über 1.6 Millionen Franken bezieht und dabei die meisten Projekte nicht ausschreibt. Deshalb stehen die beiden Firmen seit Jahren im Clinch, es gab schon verschiedene Entscheide und Verfgungen, aber keine hat bisher dem Treiben ein Ende gesetzt. Der aktuelle Entscheid des Departements bezieht sich auf ein Gesuch von Abacus im November 2014, mit dem Abacus Einsichtnahme in die zwischen St. Gallen und der VRSG abgeschlossenen Verträge über die Beschaffung von ICT-Gütern und Dienstleistungen ersucht und sich dabei auf das Öffentlichkeitsgesetz gestützt. Die Stadt St. Gallen sistierte allerdings das Verfahren Mitte Januar, um abzuwarten, bis ein anderes Gesuch um Einsichtnahme in IT-Verträge der Gemeinde Witenbach entscheiden würde.