Abacus-Streit 15.07.2015, 10:52 Uhr

Gericht untersagt Softwarekauf

Den Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach ist der Abschluss von Software-Verträgen einstweilen untersagt. Der Softwarehersteller Abacus hatte die Gemeinden wegen Verstössen gegen das Vergaberecht verklagt.
Die Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach dürfe vorerst keine neuen Software-Verträge abschliessen. Das Verwaltungsgericht St. Gallen gibt damit nach einer summarischen Prüfung dem Softwarehersteller Abacus recht. Abacus hatte den vier Gemeinden vorgeworfen, Software ohne Ausschreibung zu massiv überteuerten Preisen eingekauft und dadurch gegen das Vergaberecht verstossen zu haben. Eine Beschwerde ging an das Verwaltungsgericht St. Gallen. "Wir haben heute Post von Abacus erhalten, welche die vier Gemeinden betrifft", bestätigte Thomas Scherrer, Leitender Gerichtsschreiber am St. Galler Verwaltungsgericht, laut einer Agenturmeldung am Montag. Das Gericht reagierte schnell. Den vier Gemeinden sei der Erlass von Zuschlagsverfügungen und der Abschluss entsprechender Verträge einstweilen untersagt, schreibt Abacus in einer Pressemitteilung vom Donnerstag und begrüsst den Entscheid.

Abacus erhebt schwere Vorwürfe

St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach beziehen Software und Dienstleistungen von Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen (VRSG) und sind selbst daran beteiligt, halten also Aktien am VRSG. Abacus wirf den vier Gemeinden - und weiteren - vor, Aufträge so auszuschreiben, dass die Kriterien der Ausschreibung nur das VRSG erfüllen könne. Ausserdem würden Software-Aufträge auch ohne Ausschreibung direkt an das VRSG vergeben. Bekommt Abacus mit seiner Beschwerde recht, dann hätten St. Galler Gemeinden gegen das Vergaberecht verstossen und durch den Kauf unnötig teurer Software zudem Steuergelder verschwendet. Ein endgültiger Entscheid des Verwaltungsgerichts steht jedoch noch aus.



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