11.09.2017, 15:25 Uhr

Google klagt gegen Milliardenstrafe der EU

Der Internetkonzern Google lehnt sich gegen seine Strafe in Milliardenhöhe auf. Beim Gericht der EU ist eine entsprechende Beschwerde eingegangen.
Die EU-Kommission will hart gegen Google durchgreifen, weil die Shopping-Suche des US-Konzerns die Konkurrenz benachteilige. Doch das Unternehmen gibt nicht klein bei. Google klagt gegen die von der EU-Kommission verhängte Wettbewerbs-Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro. Das teilte der US-Konzern am Montag mit, ohne weitere Details zu nennen. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Beschwerde. Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten die Strafe am 27. Juni verhängt. Google habe seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Konsumenten missbraucht, hiess es damals. Dabei ging es um die Platzierung von Ergebnissen in Googles sogenannter Shopping-Suche. Dort werden die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links prominent präsentiert. Diese Anzeigen können auch bei normalen Google-Suchen über den restlichen Treffern eingeblendet werden. Andere Suchergebnisse werden erst später angezeigt.

Google prüft Beschwerde

Das sei ein Nachteil für Wettbewerber, kritisierte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Der US-Konzern habe «seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft». Google wies dies zurück und kündigte bereits an, eine Beschwerde zu prüfen. Damit macht der Konzern nun ernst. Vestagers Behörde nahm zum Inhalt der Beschwerde nicht Stellung, erklärte aber: «Die Kommission wird ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen.» Zusätzlich zu der Milliardenstrafe hatte Vestager Google auch aufgefordert, die Praxis zu ändern. Dafür gab sie dem Konzern 90 Tage Zeit, also bis Ende September. Ansonsten drohen täglich weitere Millionenstrafen. Vor wenigen Tagen bestätigte die Kommission, dass Google fristgerecht Vorschläge für die geforderten Korrekturen eingereicht habe. Inhaltlich wurde auch dazu nichts bekannt.



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