Strahlen überall – je nach Ort und Zeit
Neue Regelung für 5G
Wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen verwendeten alle Schweizer 5G-Anbieter beim Launch 2019 feste Abstrahlcharakteristiken an bestehenden Standorten auf zuvor von anderen Netztechnologien genutzten Frequenzen. Damit gelang es Swisscom und Sunrise, relativ schnell über 90 Prozent der Landesbevölkerung mit 5G zu versorgen.
Wichtige 5G-Features wie «Beam Forming» oder «Network Slicing» (besondere Kapazitäten z. B. für Rettungsdienste) durften jedoch nicht aktiviert werden. Seit Ende Februar 2021 besteht die lange erwartete Vorgabe vom Bundesamt für Wald, Umwelt und Landwirtschaft (BUWAL). Es erliess eine Ausführungsbestimmung, wie mit adaptiven Antennen umzugehen ist. Berücksichtigt werden sowohl der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung als auch die Interessen der Mobilfunknetz-User. Somit wurde der Einsatz adaptiver Antennen unter Einhaltung bestehender Grenzwerte für Mobilfunkanlagen erst zwei Jahre nach dem 5G-Launch möglich.
5G-Standorte werden mit einem Korrekturfaktor belegt, welcher die besonderen Gegebenheiten variabler Sendeleistungen und Strahlformen berücksichtigt. Die seit über 20 Jahren geltenden Grenzwerte werden auch weiterhin vollumfänglich eingehalten. Trotzdem sind schweizweit über 3100 Bauanträge für 5G-Anlagen blockiert, was einen zügigen Netzausbau verhindert.
Warum 5G?
Die Schweizer Netzbetreiber versäumten es vor der 5G-Markteinführung, die Bevölkerung über die Technologie und deren Vorteile zu informieren. 5G kommt im Vergleich zu älteren Mobilfunkgenerationen mit deutlich weniger Sendeleistung aus und kann mit weniger Leistung deutlich mehr Daten übertragen. Dies ist bitter nötig, denn die transferierten Datenvolumina verdoppeln sich etwa alle 12 bis 16 Monate. Daher sind die Betreiber gezwungen, ihre Netze laufend auszubauen und in neue Technologien zu investieren, um die knappen und kostspieligen Frequenzen besser zu nutzen.
Wegen strenger Grenzwerte und tiefer Sendeleistungen sind jedoch deutlich mehr Mobilfunksender nötig, um die vom Nutzer erwartete Flächendeckung zu gewährleisten. Der höhere Aufwand für Netzbau und Unterhalt belastet die Kostenbilanz der Betreiber stark. Zudem gilt für 5G wie 4G: ohne Verkehr keine Strahlung, auch nachts. 5G fällt für die Vernetzung mobiler Anwendungen eine zentrale Rolle zu, so bei IoT oder M2M-Kommunikation (Machine-to-Machine).