Luftverkehr
28.11.2022, 12:30 Uhr
Schweiz übernimmt die europäische Drohnenregelung
Die neuen Bestimmungen für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab 1. Januar 2023.
Der gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung durch die Schweiz beschlossen, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mitteilt. Die neuen Bestimmungen für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab 1. Januar 2023.
Die europäische Reglementierung setzt Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest. Es gelten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten sowie Gebietseinschränkungen. Um auf die Anliegen der Bevölkerung einzugehen, wurden Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit eingeführt.
Neue Kategorien
Neu wird zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden. Alle Fernpilotinnen oder -piloten, die eine Drohne in der offenen Kategorie betreiben möchten, müssen ein nach einer Ausbildung mit abschliessender Prüfung erlangtes Zertifikat vorweisen können. Die übernommene Regelung sieht die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifikate in der EU und der Schweiz vor.
Wann muss man die Schulung samt Prüfung machen?
Informationen zur offenen Kategorie finden Sie hier. In der offenen Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne Bewilligung des BAZL geflogen werden. Wenn Sie eine Drohne fliegen, die über 250 Gramm wiegt, sind Sie verpflichtet, eine Schulung und Prüfung zu absolvieren. Umfang und Format der Schulung hängt von der Unterkategorie ab, in der Sie die Drohne fliegen. Es gibt die Unterkategorien A1, A2 und A3.
Vorschriften und Voraussetzungen (offene Drohnen-Kategorie)
Kategorie | Klasse | Gewicht | Schulung | Sicherheitsabstand |
A1 | C0 | <250g | keine notwendig | nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden |
A1 | C0 C1 | <900g | Kompetenznachweis | nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden |
A2 | C2 | <4kg | Fernpilotenzeugnis | Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 30m zu unbeteiligten Personen |
A3 | C1 C3 | <25kg | Kompetenznachweis | Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten |
Vorschriften und Voraussetzungen (offene Drohnen-Kategorie)
Kategorie | Klasse | Gewicht | Schulung | Sicherheitsabstand |
A1 | C0 | <250g | keine notwendig | nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden |
A1 | C0 C1 | <900g | Kompetenznachweis | nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden |
A2 | C2 | <4kg | Fernpilotenzeugnis | Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 30m zu unbeteiligten Personen |
A3 | C1 C3 | <25kg | Kompetenznachweis | Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten |
Für diese Drohnen-Kategorien sind folgende Schulungen/Prüfungen erforderlich.
(Quelle: BAZL )
Für die Schweiz ist das UAS.gate die offizielle Schulungs- und Prüfungsplattform.
U-Space
Die Schweiz wird ausserdem die europäische Regulierung zum «U-Space» anwenden. Bei U-Space handelt es sich um sämtliche digitalen und automatisierten Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. U-Space soll die steigende Anzahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen besser und sicher im Luftraum integriert. Dies, damit das konfliktfreie Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsystemen gewährleistet ist, so das BAZL. Pilotinnen und Piloten sollen dadurch eine bessere Übersicht über die Verkehrssituation haben. Mehr Details zu den Neuerungen finden Sie hier, weiteres zum Thema finden Sie auf dieser Übersichtsseite des BAZL.