Konsequenzen nach dem Ruag-Angriff
Keine Forderungen gestellt
Kritik übt die GPK jedoch am späteren Umgang mit dem Cyberangriff. Der Angriff und dessen Folgen seien im Rahmen der strategischen Steuerung der Ruag zu wenig thematisiert worden, schreibt sie. Das VBS verfüge über die nötigen Instrumente, um die Eignerinteressen des Bundes zu vertreten und durchzusetzen. Es nutze diese aber nicht genügend.
Dies zeige sich am Beispiel der regelmässigen Eignergespräche zwischen VBS und Ruag. Diese dienten heute vor allem der laufenden Information über den Geschäftsgang. Sie sollten aber auch genutzt werden, um Forderungen zu stellen und Aufträge zu erteilen.
Auf Protokolle verzichtet
Die GPK kritisiert insbesondere, dass wichtige Diskussionen in einem informellen Rahmen geführt und nicht schriftlich festgehalten wurden. Verteidigungsminister Guy Parmelin gab gemäss dem Bericht an, dass er bei den bilateralen Gesprächen bewusst auf eine Protokollierung und auf persönliche Notizen verzichtet habe.
Er begründete das mit dem Risiko einer Veröffentlichung: In den Gesprächen würden sehr sensible Themen diskutiert, und er wolle nicht, dass diese eines Tages öffentlich würden, weil ein Journalist das gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz verlange.
VBS tut sich schwer
Die GPK kritisiert, damit fehle dem VBS nicht nur eine solide Informationsgrundlage, sondern auch die Möglichkeit, Forderungen und Vorgaben durchzusetzen. «Die Kommission ist der Meinung, dass sich das VBS mit der Wahrung der Eignerinteressen des Bundes schwertut, und dies, obwohl die Ruag zu 100 Prozent dem Bund gehört», heisst es im Bericht.
Das liege sicher auch am teilweise unkooperativen Verhalten der Ruag, die sich immer wieder auf ihre Unabhängigkeit berufe. Die Unabhängigkeit bedeute aber nicht, dass die Firma ihre Geschäftsinteressen höher gewichten könne als die Anliegen und den Willen ihres Eigners, schreibt die GPK. Die Unabhängigkeit gelte lediglich für das operative Geschäft.