Bundesrat sagt Cyberkriminellen mit Sonderkommando den Kampf an

Keine Mehrkosten erwartet 

Zweites Puzzlestück bei der militärischen Cyberabwehr soll ein neues Sonderkommando sein. Die heutige breit gefächerte Führungsunterstützungsbasis (FUB) soll auf Anfang 2024 in ein einsatzorientiertes, militärisches Kommando Cyber überführt werden. 
Dieses soll künftig die militärischen Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyberabwehr, IT, Kommunikation, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung bereitstellen. Bereits im März 2021 hatte der Bundesrat Divisionär Alain Vuitel mit der Leitung der neuen Abteilung betraut. 
Die Kosten für die Schaffung des Kommandos Cyber und die Aufstockung des Personals sind laut dem Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) bereits budgetiert. Es würden keine weiteren finanziellen Folgen erwartet. 
Gemäss der Botschaft ist die Zahl der gezielten Cyberangriffe auf strategisch relevante Ziele stark angestiegen. Die bestehenden Cybertruppen bräuchten demzufolge mehr Personal, mehr Ausbildung und eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Ausland. 
Bereits im Mai 2019 wurde die Schweiz Mitglied des Abwehrzentrums für Cyberangriffe (CCDCOE) im estnischen Tallinn. Damit erhielten die zuständigen Behörden Zugang zu Wissen und Informationen sowie Forschungs- und Ausbildungsaktivitäten des Abwehrzentrums. 

Neue Militärluftfahrtbehörde 

Der Bundesrat nutzt die Vorlage auch dafür, weitere Massnahmen in der Armee umzusetzen. Neu soll unter anderem die Betriebssicherheit der Luftwaffe mit einer neuen Militärluftfahrtbehörde besser gewährleistet werden. 
In der Schweiz gab es für die Militärluftfahrt bislang keine mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vergleichbare Organisation. Die neue Behörde soll die Betriebssicherheit der Luftwaffe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im zivil und militärisch gemeinsam genutzten Luftraum verbessern. 
Weiter will der Bundesrat die Unterstützung von zivilen Anlässen stärken, die ohne die Armee kaum mehr durchgeführt werden könnten. Zum einen sollen künftig auch Rekrutinnen und Rekruten in der Grundausbildung und nicht nur Durchdienerinnen und Durchdiener oder Armeeangehörige im Wiederholungskurs eingesetzt werden können. Zum anderen soll die Armee bei Anlässen von nationaler oder internationaler Bedeutung auch ohne wesentlichen Ausbildungs- und Übungsnutzen im beschränkten Rahmen Leistungen erbringen dürfen.



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