EU-Kommission will bei Schweizer Datenschutz-Äquivalenz abwarten
Laut Reynders keine Verknüpfung
Ausserdem verneinte Reynders eine Verknüpfung der Datenschutz-Äquivalenz mit anderen Dossiers: «Eine Verknüpfung zwischen dem Rahmenabkommen und den Entscheidungen im Bereich Äquivalenz darf so allgemein nicht gemacht werden.» Doch ein Rahmenabkommen könne den Datenaustausch erleichtern, sagte er.
Bei der letzten wichtigen Äquivalenz-Entscheidung - es ging um die Gleichwertigkeitsanerkennung der Schweizer Börse SIX - hatte die damalige EU-Kommission unter Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eine Verknüpfung gemacht und wegen «fehlenden Fortschritts» beim Rahmenabkommen die Äquivalenz nicht erteilt.
Wichtig für Schweizer Unternehmen
Für die Schweiz ist es wichtig, dass die EU ihr Datenschutzgesetz als gleichwertig zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anerkennt. Ohne diese hätten Schweizer Firmen künftig einen deutlich höheren administrativen Aufwand. Ausserdem könnten Wettbewerbsnachteile entstehen.
Zwar wäre der finanzielle Schaden für Schweizer Unternehmen ohne Datenschutzäquivalenz äusserst schwierig zu beziffern - wenn überhaupt.
Doch ein Indikator, wie wichtig die Anerkennung des eigenen Datenschutzes durch die EU ist, zeigt etwa das Beispiel Japan. Das Land hat der EU Zusatzgarantieren beim Datenschutz abgegeben, um seine Unternehmen vor Nachteilen zu bewahren.