Finanzierungsplan für Govware 27.02.2019, 15:45 Uhr

Bund will Staatstrojaner beschaffen und an Kantone lizenzieren

Bund und Kantone wollen sich die Kosten für behördliche Überwachungssoftware teilen. Während der Bund die Investitionskosten stemmt, zahlen Kantone monatlich Lizenzgebühren.
(Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern)
Die Kosten von Staatstrojanern – auch Govware genannt – tragen künftig Bund und Kantone gemeinsam. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Finanzierung für behördliche Überwachungssoftware verabschiedet. Während der Bund die Investitionskosten trägt, übernehmen die Kantone die Kosten für die von ihnen genutzten Lizenzen. Auch das Bundesamt für Polizei fedpol wird Nutzungslizenzen erwerben.
Kantonale Behörden können diese Programme in einem Strafverfahren verwenden. Gegen eine Gebühr erhalten sie eine Lizenz, was ihnen die punktuelle Nutzung und damit das Lesen verschlüsselter Kommunikation erlaubt. Derzeit beträgt die monatliche Gebühr 13'750 Franken.
Laut dem Bundesrat wird nach den ersten zwei Betriebsjahren die Nutzung der Lizenzen geprüft. Je nachdem, wie sich die Lizenzkosten entwickeln, wird die Höhe der Nutzungsgebühr angepasst werden.

Staatstrojaner als letztes Mittel

Die vom Gesetz vorgesehene Verwendung von Govware ist eine einschneidende, durch die Strafprozessordnung streng geregelte Zwangsmassnahme. Sie muss von einer Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden und ist nur zulässig, um eine besonders schwere Straftat aufzuklären. Dazu gehören beispielsweise ein Mordfall, eine Vergewaltigung oder Unterstützung einer terroristischen Organisation.
Ausserdem darf Govware nur dann verwendet werden, wenn vorher getroffene Überwachungsmassnahmen erfolglos geblieben sind, andere Massnahmen keine Erfolgsaussichten bieten oder die Überwachung unverhältnismässig erschweren würden. Staatstrojaner zielen auf Kriminelle mit hohem Gefahrenpotenzial. Behörden erhalten mit der Software auch Einblick in verschlüsselte Nachrichten.
Die entsprechende Verordnung, die den Einsatz von behördlicher Überwachungssoftware regelt, tritt auf den 1. Dezember 2019 in Kraft.



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