14.03.2017
Google geht weiter gegen Uber vor
Die Google-Schwester Waymo beantragte am Freitag, Uber die Nutzung ihrer Technologien per einstweiliger Verfügung zu verbieten.
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10.03.2017
Apps als Treiber des Schweizer E-Health
Die Bevölkerung benutzt vermehrt Apps und Smartphone für Gesundheitsanwendungen. Die Technologie könnte ein Treiber für den Schweizer E-Health sein.
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08.03.2017
So schützt man sich vor den Datenschnüfflern
Ob NSA, unser NDB oder neu auch die CIA: Es gibt Möglichkeiten, sich vor allzu gwundrigen Organisationen zu schützen. In diesem Computerworld-Artikelkompendium findet sich ein Füllhorn von Tipps zur persönlichen Security und Privacy.
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08.03.2017
Über dieses Hacking-Arsenal verfügt die CIA laut Wikileaks
Wikileaks hat Material zur CIA veröffentlicht, das deren Methoden der Cyber-Spionage und Online-Kriegsführung offenlegt.
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03.03.2017
Weitere Verurteilung im Actebis-Betrugsfall
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 34-Jährigen wegen gewerbsmässigem Betrug, mehrfacher Urkundenfälschung und falscher Anschuldigung verurteilt. Er war der vierte Angeklagte im Actebis-Betrugsfall.
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27.02.2017
Schweizer Hotels vermehrt online gebucht
Bei Schweizer Hotels legen Online-Buchungen 2016 stark zu. Deren Löwenanteil entfällt auf Booking.com.
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23.02.2017
«Die Lehre hält mit dem digitalen Wandel mit»
Schweizer Hochschulen vermitteln den Managern von morgen das Know-how für die digitale Transformation. Über Chancen und Herausforderungen spricht Markus Krack von der FHNW.
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22.02.2017
Verizon bezahlt 350 Millionen weniger für Yahoo
Im Übernahme-Deal sind sich Verizon und Yahoo einig geworden. Wegen den massiven Cyberattacken in den Jahren 2013 und 2014 kostet der Übernahme-Deal 350 Millionen weniger als ursprünglich vereinbart.
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22.02.2017
Google deckt erneut Sicherheitslücke in Windows 10 auf
Erneut entdecken Sicherheitsforscher von Google ein Leck in Windows 10. Bereits im Oktober 2016 machten sie öffentlich auf eine Schwachstelle aufmerksam – bei Microsoft kam das nicht sonderlich gut an.
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20.02.2017
Gericht in Neuseeland bestätigt Auslieferung gegen Kim Dotcom
Wie schon die Vorinstanz urteilte das oberste neuseeländische Gericht, dass Kim Dotcom und seine ehemaligen Mitarbeiter den USA übergeben werden dürfen – nicht wegen Urheberrechtsverletzungen, sondern Betrug.
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