Bundesverwaltungsgericht
21.09.2023, 10:22 Uhr
Journalist erhält Zugang zu Daten über 5G-Antennen
Die Telekommunikations-Unternehmen Sunrise, Salt Mobile und Swisscom sind mit einer Beschwerde gegen die Bekanntgabe von Informationen der Betriebsdaten von 5G-Antennen an einen Journalisten abgeblitzt.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht keine rechtlichen Hindernisse, die gegen eine Einsicht sprechen.
Die drei Unternehmen argumentierten in ihrer Beschwerde unter anderem damit, dass ihre Geschäftsgeheimnisse durch die Weitergabe der Informationen tangiert würden. Auch sahen sie die innere und äussere Sicherheit der Schweiz tangiert, sollten alle Standorte auf dem Servierteller präsentiert werden.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Einwendungen der Telekommunikations-Firmen alle abg. Es führt aus, dass die Koordinaten der Antennen-Standorte auf dem Geoportal des Bundes abrufbar seien. Weitere Daten seien zudem ebenfalls öffentlich zugänglich oder müssten mindestens im Rahmen des Baugesuchs öffentlich aufgelegt werden.
Weiter sieht das Gericht keine Gefahr, dass mit der Liste Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht würden. Die Firmen hätten ihre Netze schon weit ausgebaut und dürften gegenseitig Bescheid wissen über die Antennen der Konkurrentinnen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil A-516/2022 vom 12.9.2023)
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Einwendungen der Telekommunikations-Firmen alle abg. Es führt aus, dass die Koordinaten der Antennen-Standorte auf dem Geoportal des Bundes abrufbar seien. Weitere Daten seien zudem ebenfalls öffentlich zugänglich oder müssten mindestens im Rahmen des Baugesuchs öffentlich aufgelegt werden.
Weiter sieht das Gericht keine Gefahr, dass mit der Liste Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht würden. Die Firmen hätten ihre Netze schon weit ausgebaut und dürften gegenseitig Bescheid wissen über die Antennen der Konkurrentinnen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil A-516/2022 vom 12.9.2023)