Büpf 16.02.2022, 14:29 Uhr

Bundesrat will Fernmeldeverkehr-Überwachung an 5G anpassen

Das Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldewesens soll angepasst werden, um die Möglichkeiten, die 5G bietet, zu integrieren. Der Bundesrat hat dazu mehrere Verordnungen in die Vernehmlassung gegeben.
Wegen des Ausbaus von 5G soll das Büpf angepasst werden
(Quelle: Jens Stark/nmgz)
Der Bundesrat will die Instrumente zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs an die 5G-Technologie anpassen. Er hat dazu am Mittwoch mehrere Verordnungen in eine Vernehmlassung gegeben. Genauer werden soll auch die Ortung von Handys, etwa von vermissten Personen. 
Das Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) ist seit 2018 in Kraft. Seither laufe die Einführung von Telefonnetzen der fünften Generation, schreibt der Bundesrat. Mit Blick auf 5G und aufgrund der bisherigen Erfahrungen sollen die Verordnungen nun aufdatiert werden. 

Zusätzliche Überwachungstypen 

5G macht laut Bundesrat zusätzliche Auskunfts- und Überwachungstypen nötig, damit die Überwachung wie bisher weitergeführt werden kann. Es geht zunächst um Überwachung in Echtzeit - das Mithören eines Gesprächs oder Mitlesen von E-Mails - und rückwirkende Überwachungen - also wer mit wem wann wie lang telefoniert hat. 
Weitere Punkte sind Auskünfte über Telefonanschlüsse und auf eine bestimmte Person registrierte Nummern. Es sollen aber auch weitergehende Informationen zu Fernmeldeanschlüssen möglich sein, etwa Vertrags- und Ausweiskopien. 
Geschaffen werden auch neue Auskunftstypen. Sie sollen Abfragen ermöglichen zu länger- und kurzfristigen Identifikatoren, den Zeitpunkt des letzten Zugriffes auf einen Mail-Dienst oder einen anderen Fernmelde- oder abgeleiteten Kommunikationsdienst. Ebenso soll es möglich sein, Netzwechsel zu bestimmen. 

Genaue Position von Handys orten 

Gleichzeitig sollen die Anpassungen die Suche nach Vermissten erleichtern. Die Position eines Handys könne dank der Neuerungen künftig genau bestimmt werden, schreibt der Bundesrat. Bisher war es nur möglich, den Standort eines Endgerätes grob zu ermitteln. 
Unternehmen, die Strafverfolgungsbehörden Auskunft geben müssen, sollen schneller liefern müssen. Aufgrund der Erfahrungen der Behörden wird die Frist für grosse Anbieter von einem Arbeitstag auf sechs Stunden verkürzt; für kleinere mitwirkungspflichtige Anbieter soll es ein Arbeitstag sein statt wie heute zwei. Auch die Gebühren werden angepasst.



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