Nach mehr als sieben Jahren
28.06.2018, 13:00 Uhr

Apple und Samsung einigen sich im Patentstreit

Apple und Samsung haben sich im jahrelangen Patentstreit nun aussergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt. Die genauen Konditionen sind bisher nicht bekannt.
Smartphones
(Quelle: Karlis Dambrans / Shutterstock.com)
Apple und Samsung haben ihren zähen Patentstreit in den USA nach mehr als sieben Jahren beigelegt. Die Konditionen der aussergerichtlichen Einigung wurden nicht bekannt. Die zuständige kalifornische Richterin Lucy Koh ordnete am Mittwoch (Ortszeit) die Einstellung des Verfahrens ein, das auf auf eine Klage von Apple vom April 2011 zurückging. Der US-Konzern warf darin dem südkoreanischen Konkurrenten Samsung vor, Design und Technik des iPhone und iPad kopiert zu haben.
Die Klage löste einen regelrechten Patentkrieg mit zeitweise rund 50 Verfahren in mehreren Ländern aus. Die Streitigkeiten ausserhalb der USA hatten die beiden Smartphone-Schwergewichte bereits 2014 beigelegt und seitdem auch keine neuen Klagen in Amerika mehr eingereicht.

Halbe Milliarde Dollar zugesprochen

In dem jetzt eingestellten Verfahren hatte Apple von kalifornischen Geschworenen 2012 gut eine Milliarde Dollar zugesprochen bekommen. Samsung legte Berufung ein, der Fall ging bis zum Obersten Gericht der USA. Es entschied, dass über einen Teil der Summe neu verhandelt werden müsse. Apple entschied jedoch auch diese Runde für sich – die Geschworenen sprachen dem Konzern im Mai 539 Millionen Dollar zu. Samsung verzichtete mit der aussergerichtlichen Einigung darauf, diese Entscheidung anzufechten. Die Unternehmen kommentierten die Einigung nicht. Apple verwies lediglich auf die Stellungnahme zur 539-Millionen-Entscheidung. Damals hatte der Konzern bekräftigt, dass Samsung das iPhone-Design kopiert habe und es bei dem Fall um mehr als nur Geld gegangen sei.
Apple-Gründer Steve Jobs wollte mit der Klage die Position von Apple im Smartphone-Geschäft verteidigen: Das iPhone hatte die Handybranche mit seinem grossen Touchscreen und dem Verzicht auf eine Tastatur umgekrempelt. Doch relativ schnell kamen unter anderem von Samsung Geräte mit dem Google-Betriebssystem Android mit ähnlichen Funktionen und ähnlicher Optik auf den Markt. Jobs bezeichnete Android laut seinem Biografen Walter Isaacson als «gestohlenes System» und zog gegen den Marktführer Samsung vor Gericht.

Patente verletzt

Die Entscheidung der Geschworenen im August 2012 war auf den ersten Blick ein Triumph für Apple. Sie stellten fest, dass Samsung mit mehreren Geräten geschützte Designmuster des iPhone verletzt habe. Auch das typische Aussehen der Bildschirm-Oberfläche mit den App-Symbolen sei kopiert worden. Ausserdem ging es damals um die Bedienung von Smartphones: Samsung verletzte nach Ansicht der Geschworenen Patente für das Hineinzoomen in einzelne Inhalte durch doppeltes Antippen oder auseinanderziehen mit zwei Fingern.
Ebenso kopiert sahen sie eine Funktion, bei der angezeigte Inhalte wieder in die ursprüngliche Position zurückspringen, wenn sie über den Bildschirmrand gezogen werden. Das Verfahren sorgte kurzzeitig dafür, dass einige solche Bedienfunktionen von Android-Telefonen verschwanden. Die Anbieter fanden jedoch schnell Wege, die Patente zu umschiffen.

Stumpfes Schwert

Apple musste insgesamt die Erfahrung machen, dass mit den kurzen Produktzyklen in der Branche selbst positive Gerichtsentscheidungen oder Verkaufsverbote ein stumpfes Schwert sein können. Samsung blieb der weltgrösste Smartphone-Anbieter – und wird von Apple nur regelmässig im Weihnachtsquartal überholt, wenn neue iPhone-Modelle auf den Markt kommen. Zugleich sichert sich Apple den Grossteil der Gewinne im Smartphone-Geschäft.
Im Wettbewerb der Betriebssysteme zwischen Google und Apple kommt es unterdessen immer wieder vor, dass sie bei den jährlichen Aktualisierungen Funktionen nachziehen, die zunächst bei der Konkurrenz eingeführt wurden. Apple steckt aktuell noch in einem Patentkonflikt mit dem Chipspezialisten Qualcomm. Hier sind Vorwürfe der Patentverletzung auf beiden Seiten aber eher ein Instrument im Streit um die Höhe von Lizenzzahlungen.



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