Glasfasernetz
03.09.2024, 14:09 Uhr
Swisscom vermietet Glasfasernetz zu gleichen Bedingungen weiter
Die Swisscom vermietet ihr Glasfasernetz für unbeleuchtete Glasfasern an andere Telekomanbieter weiterhin zu den bisher geltenden Bedingungen.
Eine entsprechende einvernehmliche Einigung zwischen der Swisscom und dem Preisüberwacher tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie ist befristet bis 30. September 2026.
Wie dem neusten, am Dienstag veröffentlichten Newsletter des Preisüberwachers zu entnehmen ist, wurde eine entsprechende Regelung kürzlich getroffen.
2022 hatten sich die Swisscom und der Preisüberwacher auf eine Senkung der monatlichen Tarife für ihr Basisprodukt unbeleuchtete Glasfasern, namentlich das Produkt "Access Line Optical" (ALO) auf 24 Franken (exkl. MWST) und für den Einmalpreis für die Aktivierung von ALO auf maximal 107 Franken (exkl. MWST). Diese Senkung war per 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.
Der Preisüberwacher habe im laufenden Jahr die neuen, von Swisscom zur Verfügung gestellten Angaben zu den Kosten des Glasfasernetzes und zur Nachfrage des Grosshandels nach entsprechenden Produkten analysiert. Ausgehend davon stimmten die Swisscom und der Preisüberwacher in einer einvernehmlichen Regelung überein, dass die Preise bis 30. September 2026 nicht erhöht werden dürfen. Diese einvernehmliche Regelung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Beim ALO stellt die Swisscom das physikalische Netz zur Verfügung, weitere Infrastrukturen, namentlich die elektronischen Komponenten, werden durch den jeweiligen Anbieter bereitgestellt. Dieses Produkt ist laut Angaben des Preisüberwachers für den Wettbewerb unter den Telekomanbietern in der Schweiz von grosser Bedeutung.
2022 hatten sich die Swisscom und der Preisüberwacher auf eine Senkung der monatlichen Tarife für ihr Basisprodukt unbeleuchtete Glasfasern, namentlich das Produkt "Access Line Optical" (ALO) auf 24 Franken (exkl. MWST) und für den Einmalpreis für die Aktivierung von ALO auf maximal 107 Franken (exkl. MWST). Diese Senkung war per 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.
Der Preisüberwacher habe im laufenden Jahr die neuen, von Swisscom zur Verfügung gestellten Angaben zu den Kosten des Glasfasernetzes und zur Nachfrage des Grosshandels nach entsprechenden Produkten analysiert. Ausgehend davon stimmten die Swisscom und der Preisüberwacher in einer einvernehmlichen Regelung überein, dass die Preise bis 30. September 2026 nicht erhöht werden dürfen. Diese einvernehmliche Regelung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Beim ALO stellt die Swisscom das physikalische Netz zur Verfügung, weitere Infrastrukturen, namentlich die elektronischen Komponenten, werden durch den jeweiligen Anbieter bereitgestellt. Dieses Produkt ist laut Angaben des Preisüberwachers für den Wettbewerb unter den Telekomanbietern in der Schweiz von grosser Bedeutung.