15.06.2011, 11:39 Uhr

Switch darf weiter für Hosting-Tochter werben

Die halbstaatliche Schweizer Domain-Registrierungsstelle darf den Werbebanner für die Hosting-Tochter Switchplus vorerst auf iihrer Homepage belassen.
Switchplus-Button auf Switch.ch
Eine Vereinigung mehrerer Schweizer Hosting-Anbieter ist der Meinung, dass Switch.ch als einzige und halbstaatliche Domain-Registrierungsstelle der Schweiz seine Monopolstellung ausnutzt, um auf seiner Internetseite Werbung für die Tochterfirma Switchplus zu machen, ebenfalls ein Anbieter von Webhosting. Stein des Anstosses ist ein prominent platzierter Werbe-Button auf Switch.ch. Wie Switch mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht (BvGer) dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Falle des Werbe-Buttons für Switchplus stattgegeben. Nachdem das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im April mehrheitlich zugunsten der klagenden Hoster entschied, sollte Switch eigentlich den Werbebanner für Switchplus von der Internetseite switch.ch entfernen. Zudem entschied das Bakom, dass im Falle einer Beschwerde durch Switch die aufschiebende Wirkung der festgelegten Massnahmen nicht gelten sollte. Switch reichte darauf beim Bundesverwaltungsgericht nicht nur Beschwerde ein, sondern beantragte auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Diesem Antrag hat das Gericht nun stattgegeben. Die Registrierungsstelle darf somit das Werbebanner für Switchplus vorerst und bis zum endgültigen Urteil weiterhin auf Switch.ch belassen. Das Bundesverwaltungsgericht begründet das Urteil damit, dass durch den jetzigen Zustand kein ernsthafter Schaden für die Hoster entstehe.

Hosting-Anbieter weiter zuversichtlich

Während Switch natürlich erfreut auf den jüngsten Entscheid reagiert, kommentieren die Hosting-Anbieter nüchtern «Wir nehmen den Entscheid des BvGer zwar enttäuscht zur Kenntnis, sind aber sehr zuversichtlich, dass das Gericht in seiner Beratung wie das BAKOM erkennen wird, dass Switch ihre Marktmacht durch die Bevorzugung ihrer eigenen Tochtergesellschaft Switchplus missbraucht.», kommentiert Thomas Brühwiler, Chief Social Media Officer bei Hostpoint, gegenüber Computerworld.ch. Für das finale Urteil, das noch aussteht, geben sich die Hosting-Provider also zuversichtlich.
Harald Schodl



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