Digitalisierung der Verwaltung
29.03.2021, 05:45 Uhr
29.03.2021, 05:45 Uhr
Kantone weisen Entwurf zum E-Government-Gesetz zurück
Ein umfassendes E-Government-Gesetz lehnen die Kantone ab. Stattdessen wollen sie zur Digitalisierung der Verwaltung ein eigenes Projekt weiterverfolgen.
Die Kantone wollen auf ein umfassendes E-Government-Gesetz (EMBaG) verzichten und stattdessen das Projekt Digitale Verwaltung Schweiz weiterverfolgen. Dies teilte die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) am Freitag nach ihrer Plenarversammlung mit. Die Kantone begrüssten zwar, dass mit dem Gesetz eine Grundlagegeschaffen werden solle, damit sich der Bund an der eOperations Schweiz AG beteiligen könne, hiess es in der Mitteilung. Das Unternehmen wurde 2018 von der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) gegründet und bietet Plattformen wie eUmzug an, die die elektronische Meldung von Umzügen bei den Behörden ermöglichen.
Die Kantone weisen das Gesetz in der aktuellen Form jedoch zurück. Die Vernehmlassung dazu ist am Donnerstag abgelaufen. Bei der Kritik geht es vor allem um die Art. 12 und 13 des Gesetzes, die es dem Bundesrat ermöglichen, die Kantone zur Nutzung von elektronischen Behördendiensten und zur Einhaltung gewisser Standards zu verpflichten. «Nicht zuletzt, weil die Kantone bei der Umsetzung des Bundesrechts über einen möglichst grossen Spielraum verfügen sollen», lehne die KDK das Gesetz ab.
Wunsch nach kooperativem Ansatz
Das Gesetz konkurriere zudem mit dem Projekt Digitale Verwaltung Schweiz. Die Herausforderungen der digitalen Transformation könnten nur erfolgreich bewältigt werden, «wenn ein kooperativer Ansatz» gewählt werde, der den Rahmenbedingungen des Föderalismus in der Schweiz Rechnung trage, hiess es weiter. Dazu biete das Projekt DVS die optimalen Bedingungen.
Bund, Kantone, Gemeinden und Städte hatten Anfang April 2020 ein umfassendes Projekt beschlossen, um die Zusammenarbeit beim Aufbau und der Steuerung der digitalen Verwaltung zu verstärken. Mit dem Projekt Digitale Verwaltung Schweiz soll die Digitalisierung beschleunigt werden.
Mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG) will der Bundesrat sicherstellen, dass dem Bund in allen Fällen die sachlich sinnvollsten Formen der Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung, insbesondere des E-Government, zur Verfügung stehen. Die geplanten Bestimmungen bildeten eine wesentliche Grundlage, damit der Bund und die Kantone die Herausforderungen im Bereich Digitale Verwaltung gemeinsam angehen könnten, teilte der Bundesrat im Dezember mit.
Digitalswitzerland fordert mehr Verbindlichkeit
Auch Digitalswitzerland äusserte sich zur Gesetzesvorlage. Im Gegensatz zur KDK begrüsst der Verein diese jedoch grundsätzlich, wie es in einem Communiqué heisst. «Die Gesetzesvorlage geht absolut in die richtige Richtung», sagt Andreas Kaelin, der Deputy Managing Director, dazu. Ihm zufolge sollen die Chancen der Digitalisierung nun auch in der Verwaltung gepackt werden. «Es müssen Prozesse von Grund auf neu konzipiert werden, sodass die Verwaltung auch in Zukunft ein moderner Dienstleister für die ganze Gesellschaft bleibt», wird Kaelin zitiert.
Doch auch bei Digitalswitzerland ist man mit der Vorlage nicht ganz zufrieden. So wird diese etwa als «zu wenig mutig» bezeichnet und generell eine höhere Verbindlichkeit der Vorgaben gefordert. Denn die Verwaltung müsse ihre Prozesse digital neu denken, schreibt der Verein. Und dafür müsse eine hohe Verbindlichkeit durch eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden – insbesondere in den Bereichen Open Government Data und Open Source Software. Zudem vermisst Digitalswitzerland gemäss eigenen Angaben die Integrierung der Schnittstellen-Thematik in das Gesetz.