Open Source 05.04.2018, 10:10 Uhr

Kanton Bern will eigene Software veröffentlichen

Gemäss der neuen ICT-Verordnung des Kantons Bern soll bei Software, die von der eigenen Informatik-Organisation entwickelt werden, der Quelltext veröffentlicht werden. Das freut die OSS-Verfechter.
Die Motion des Berner Grossrats Marc Jost war erfolgreich: Laut der neuen ICT-Verordnung des Kantons darf der Quellcode von Softwareprojekten veröffentlicht werden
(Quelle: zvg)
Der Regierungsrat des Kantons Bern will die Freigabe von Open Source Software (OSS) fördern. Die neue ICT-Verordnung des Kantons erlaubt explizit die Freigabe von OSS. Getreu der Maxime, dass öffentlich finanzierte Software auch öffentlich zur Verfügung gestellt werden soll, kann das Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (Kaio) den Quelltext von Software veröffentlichen. Konkret heisst es in Artikel 16, Absatz 2 der neuen Verordnung: «[Das Kaio] kann im Auftrag der für die Applikation verantwortlichen Behörden Software, über deren Rechte der Kanton verfügt, unter den Bedingungen einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen.»
Die neue Regelung freut all jene, die sich in den letzten Jahren für eine Veröffentlichung eingesetzt haben. Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit trat bereits 2011 für das Anliegen ein, als das Bundesgericht die Geschäftsverwaltungssoftware OpenJustitia unter einer OSS-Lizenz veröffentlichte und dafür von Anbietern proprietärer Lösungen unter Beschuss geriet. Dies führte zur Einreichung und Annahme der überparteilichen Motion 2013.0783 «Synergien beim Software-Einsatz im Kanton Bern nutzen» im Berner Grossrat durch den EVP-Grossrat Marc Jost.

Wirtschaftsfreiheit nicht gefährdet

Danach galt es, eine weitere Hürde zu überwinden: Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Veröffentlichung durch den Staat als Urheber der Software zu prüfen. 2017 veröffentlichte das Kaio ein diesbezügliches Gutachten von Prof. Dr. Tomas Poledna und Prof. Dr. Simon Schlauri. Die Rechtsexperten kamen zum Schluss, dass die Veröffentlichung und die Bereitstellung von OSS kaum je als schwerer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit zu taxieren sei.

Mit der Verankerung in der ICT-Verordnung des Kantons kann dem Auftrag aus Motion 2013.0783 Folge geleistet werden. Grossrat Jost freut sich denn auch: «Nach fünf Jahren ist nun endlich das gesetzliche Fundament für den Kanton gelegt, um die vielen Vorteile des Open-Source-Ansatzes voll auszuschöpfen. Jetzt steht der kantonalen Informatik nichts mehr im Weg, um Synergien zu nutzen und Kosten mit anderen Gemeinden zu teilen.»
Die neue Open-Source-Gangart zeigt bereits Wirkung: Konkrete Projekte werden nun als OSS veröffentlicht oder sind in Planung, wie etwa die Behördenapplikation Ki-Tax.





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