17.10.2007, 15:17 Uhr
Auf elektronischem Weg mit Behörden verkehren
In Zukunft sollen Schweizer Anwender im Rahmen von Verwaltungsverfahren auch auf elektronischem Weg mit den Bundesbehörden verkehren können.
Der Bundesrat hat gestern eine entsprechende Verordnung erlassen, welche die Modalitäten festlegt. Die Behörden sind nun verpflichtet bis spätestens in zehn Jahren die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie bestimmt unter welchen Voraussetzungen Bürger eine Eingabe elektronisch an eine Behörde übermitteln können und in welchem Fall die Behörden ihrerseits eine Verfügung elektronisch eröffnen dürfen.
Alina Huber