Eidgenössische Finanzkontrolle 04.07.2018, 23:01 Uhr

Einheitliche IT für kantonale Handelsregister gefordert

Eine einheitliche IT soll bei den Handelsregistern dem Kantönligeist den Garaus machen. Dies fordert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und begründet dies mit dem grossen Sparpotenzial.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) sieht Verbesserungspotenzial bei den kantonalen Handelsregistern. Eine einzige IT-Applikation für die schweizerischen Handelsregister würden zu Einsparungen führen und Probleme bei der Datenübermittlung und -Synchronisation vermeiden.
Jede natürliche oder juristische Person mit einer Geschäftstätigkeit in der Schweiz ist verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, wenn sie die Voraussetzungen dazu erfüllt. Am 1. Januar 2017 waren über 611'000 Unternehmen in einem der 28 kantonalen Handelsregister eingetragen. Diese Zahl kommt zustande, weil das Wallis drei Handelsregister führt.
Schweizweit führt das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) das elektronische Zentralregister des Handelsregisters und übt die Oberaufsicht über die einschlägige Tätigkeit der Kantone aus.

Verbesserungen bei der IT

Die EFK hat die Datenzuverlässigkeit des Handelsregisters und dessen Organisation überprüft und dabei Daten der kantonalen Handelsregister von Baselland, Bern, Genf, Waadt, Zug und Zürich analysiert. Sie kommt zum Schluss, dass die Effizienz des heutigen Systems verbesserungswürdig ist, wie einem am Mittwoch veröffentlichten 35-seitigen Bericht zu entnehmen ist.
Die Vielzahl an kantonalen IT-Anwendungen und Datenbanken sowie die Datenredundanz gegenüber dem Zentralregister würden die Frage aufwerfen, wie effizient der Einsatz der IT-Mittel durch die Behörden sei, heisst es im Bericht. Die EFK spricht sich für eine Vereinfachung der Informatikumgebung mit einer einzigen Applikation für die schweizerischen Handelsregister aus.

Gesuche immer noch auf Papier

Gesuche für einen Eintrag im Handelsregister erfolgen heute immer noch vorwiegend auf Papier. Kantone und der Bund sollten nach dem Willen der EFK längerfristig die Digitalisierung der Anträge an das Handelsregister ins Auge fassen.
Die EFK stellt im weiteren fest, dass die Handelsregisterämter Mühe haben, die Unternehmen zu identifizieren, die sich ins Handelsregister eintragen lassen müssen, und diejenigen, die mangels Geschäftstätigkeit oder Vermögenswerten gelöscht werden sollen. Informationen, die anderen Behörden - etwa die MWST-Pflicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung - gelangten nicht automatisch an die Handelsregister.
Die EFK spricht sich für einen Ausbau der Prüftools aus. Schätzungsweise rund 13'000 Einzelunternehmen oder Vereine sind nämlich laut EFK nicht im Handelsregister eingetragen. Umgekehrt seien aber noch Unternehmen aufgeführt, die seit Jahrzehnten keine Geschäftstätigkeit mehr aufwiesen. Die EFK ist jedoch nur auf wenige Fälle von Unternehmen mit unvollständigen Daten gestossen.

Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

Grundsätzlich gute Noten erteilt die EFK der Oberaufsicht der EHRA. Sie erkläre die täglich von den Kantonen eingehenden Handelsregistereinträge für gültig und nehme in den Handelsregisterämtern Inspektionen vor.  Eine kohärente eidgenössische Aufsicht müsse jedoch die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität verschärfen. Beispielsweise indem das Register der natürlichen Personen mit einem Eintrag im Handelsregister öffentlich zugänglich würde.



Das könnte Sie auch interessieren