Open Data
09.05.2018, 14:44 Uhr
Bundesrat legt erste Eckwerte seiner Datenpolitik vor
Die Schweiz soll ein attraktiver Datenstandort sein. Dies ist Teil der vom Bundesrat nun umrissenen Datenpolitik.
Zu den wertvollsten Rohstoffen zählen heute Daten. Diese zu nutzen, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren - dies will der Bundesrat mit einer zukunftsorientierten Datenpolitik erreichen. Am Mittwoch hat er die ersten Eckwerte dieser Politik festgelegt.
Zum einen will der Bundesrat den freien Zugang zu behördlichen Datensammlungen weiter vorantreiben, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mitteilt. Damit will er sicherstellen, dass die Schweiz für Wirtschaft und Bevölkerung ein attraktiver Datenstandort bleibt.
Im Bereich der Forschung will er prüfen, wie geeignete Daten einfacher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Mit der Umsetzung wird das Wirtschaftsdepartement betraut, in Zusammenarbeit mit den Hochschulen.
Zudem strebt der Bundesrat zeitgemässere Rechtsgrundlagen an. Hier will er unter anderem prüfen, ob es sinnvoll wäre, ein branchenspezifisches Recht auf Übertragung von Personendaten (Portabilität) einzuführen. Erste Abklärungen soll das Bundesamt für Justiz treffen. Die Einführung eines allgemeinen Dateneigentums hält der Bundesrat nicht für zielführend.
Als weitere Massnahmen müssen die bundesnahen Betriebe Post, SBB und Swisscom dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) jährlich über ihre Open-Data-Aktivitäten Bericht erstatten und die entsprechenden Daten auf der Plattform «opendata.swiss» publizieren. Das Bundesamt für Landestopografie Swisstopo muss bis 2020 die Strategie für Geoinformation beim Bund erneuern. Daneben werden zahlreiche weitere Vorhaben vorangetrieben.
Chance nutzen
Die Entwicklung einer Datenpolitik ist integraler Bestandteil der Strategie «Digitale Schweiz», die der Bundesrat im April 2016 verabschiedet hat. Ziel ist es, dass alle, vom einzelnen Einwohner bis zur Wirtschaft, künftig von der Digitalisierung profitieren.
Eine in sich schlüssige Datenpolitik soll es erlauben, das Potenzial des Datensammelns zu nutzen, ohne die Kontrolle zu verlieren. So sollen die einzelnen Bürgerinnen und Bürger eine weitgehende Kontrolle über ihre Personen- und Sachdaten erhalten und deren Weiterverwendung unterbinden können.
Auf nationaler Ebene wird der Aufbau einer Dateninfrastruktur gemäss Open-Data-Prinzip über die ganze Verwaltung vorangetrieben.