14.09.2006, 09:23 Uhr
Breitbandanschluss als Grundversorgung
Nach Meinung des Bundesrats gehört ein Breitbandanschluss zur Grundversorgung und arbeitet deshalb an einer entsprechenden Regelung.
Ab Januar 2008 soll die gesamte Schweizer Bevölkerung einen Breitbandanschluss beziehen können. Dies sieht eine Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) vor. Als Mindestübertragungsrate schreibt der Bundesrat 600/100 Kbit/s vor. Die Preisobergrenze für diesen Dienst beträgt 69 Franken.