Zur Identifikation
08.11.2018, 13:26 Uhr
Behörden sollen systematisch mit der AHV-Nummer arbeiten dürfen
Die AHV-Nummer soll von Behörden in Zukunft zur Identifikation von Personen verwendet werden dürfen. Hierfür hat der Bundesrat eine Änderung im entsprechenden Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Datenschutzbedenken hat er nicht.
Behörden sollen die AHV-Nummer künftig generell zur Identifikation von Personen verwenden dürfen. Das soll die Verwaltungsarbeit effizienter und günstiger machen. Probleme mit dem Datenschutz befürchtet der Bundesrat nicht. Er hat am Mittwoch eine Änderung des AHV-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Diese würde es den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden generell erlauben, die AHV-Nummer im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu verwenden.
Heute darf die Verwaltung ausserhalb der AHV nur gestützt auf eine spezielle gesetzliche Grundlage mit der AHV-Nummer arbeiten. Diese Regel soll weiterhin für Institutionen gelten, die keine Behörden sind, aber öffentliche Aufgaben erfüllen. Die rein private Verwendung bleibt ausgeschlossen.
Verwechslung ausgeschlossen
Der Bundesrat verspricht sich von der Änderung eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeit. Die AHV-Nummer sei eine einmalige, lebenslang unveränderbare Zahlenfolge, schreibt er im Bericht zur Vorlage. Diese ermögliche eine eindeutige Personenidentifikation und damit eine bessere Qualität des Datenbestandes.
Laut Bundesrat verhindert das teure und für die Betroffenen unangenehme Verwechslungen. Er weist auch auf die wachsende Zahl von Doppelnamen oder Namen mit Sonderzeichen hin. Zudem ermögliche die systematische Verwendung der AHV-Nimmer einen automatisierten Datenfluss zwischen den Behörden und die einfachere Erstellung von Statistiken. Die möglichen Einsparungen kann der Bundesrat aber nicht beziffern, ebenso wenig die Zusatzkosten.
Datenbanken verknüpfen
Der Datenschutz bleibt laut Bundesrat gewahrt. Er erinnert daran, dass die AHV-Nummer selber keine personenbezogenen Daten enthält und das Wissen der Behörden über eine Person nicht vermehrt. Es handle sich auch nicht um einen Code, der Zugang zu allen irgendwo vorhandenen Daten einer Person eröffne. Die Behördendatenbanken seien dezentral organisiert, eine zentrale Personendatenbank existiere nicht.
Auch das Missbrauchsrisiko steigt nach Ansicht des Bundesrats nicht. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Zugang zu den Datenbanken streng gesichert werden muss. Wichtige Abläufe innerhalb der Informatiksysteme müssen aufgezeichnet und ausgewertet werden. Verstösse gegen diese Vorschriften stehen unter Strafe.
Der Bundesrat ist auch überzeugt, dass Daten aus unterschiedlichen Datenbanken wegen der Änderung nicht häufiger miteinander verknüpft werden als bisher. Der Einsatz der AHV-Nummer erhöhe die Machbarkeit einer Verknüpfung nicht merklich, schreibt er. Die Bedingungen dafür blieben gleich strikt wie heute. Der eingeschränkte Zugang zu den Datensammlungen soll die illegale Verknüpfung verhindern.
Skepsis im Parlament
Der Widerstand gegen die Vorschläge ist trotzdem programmiert. Als der Bundesrat vor einigen Jahren vorschlug, die AHV-Nummer für das Grundbuch zu verwenden, war die Skepsis in den Räten enorm. Bedenken gibt es vor allem wegen der dadurch möglichen Verknüpfung von Datenbanken.
Bald könne man auf einen Knopfdruck von Vorstrafen bis hin zu den Steuerdaten alles über eine Person erfahren, hiess es. National- und Ständerat lenkten Ende letzten Jahres auch darum ein, weil sie keine bessere Lösung präsentieren konnten. Der vom Ständerat vorgeschlagene sektorielle Personenidentifikator wurde von den Kantonen als zu aufwendig beurteilt.
Zudem erkannte auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte keinen entscheidenden Sicherheitsgewinn. Für mehr Sicherheit müssten Personen- und Sachdaten in getrennten Datenbanken aufbewahrt werden, wobei die Personendaten nur in einer einzigen zentralen Datenbank gehalten werden dürften.
Der Bundesrat hat eine solche Lösung geprüft, wegen operativer Probleme und hoher Kosten aber verworfen. Aus den gleichen Gründen hat er auch den sektoriellen Personenidentifikator nicht wieder aufgegriffen. Ein Bewilligungsverfahren für Nutzer der AHV-Nummer würde den Aufwand vergrössern und wurde ebenfalls verworfen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Februar 2019.