14.12.2012, 14:30 Uhr

162 000 Schweizer dürfen elektronisch abstimmen

Der Bundesrat hat ein Gesuch von elf Kantonen bewilligt, die elektronische Abstimmung bei einer Volksabstimmung zuzulassen. Allerdings nur für Auslandschweizer.
162 000 Auslandschweizer dürfen bei der nächsten eidgenössischen Abstimmung elektronisch wählen.
Am 3. Mrz 2013 wird es eine eidgenössische Volksabstimmung geben, an der unter anderem der Bundesbeschuss über die Familienpolitik auf den Prüfstand steht. Durch einen Entscheid des Bundesrats dürfen Bürger aus elf Kantonen dann ihre Stimmen auch elektronisch abgeben: Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf haben ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Der Entscheid gilt allerdings nur für 161 947 Personen, das sind 3,17 Prozent aller Stimmberechtigten. Denn elektronisch abstimmen dürfen nur die Auslandschweizer. «Der Hauptgrund für diesen Entscheid ist, dass diese Gruppe immer wieder von logistischen Problemen betroffen ist», sagt Thomas Abegglen von der Schweizer Bundeskanzlei. «Sie erhalten die Unterlagen wie alle anderen per Post, doch je nachdem wo sie wohnen haben sie keine Zeit mehr, rechtzeitig ihre Stimme abzugeben.» Ausnahmen sind Neuenburg, die maximal 25 000 Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton die E-Voting-Möglichkeit bieten und Genf, wo dies rund 71 700 tun dürfen.  Mittelfristig sollen E-Voting auch für Inlandschweizer angeboten werden können, doch bis dahin dauert es noch. Gemäss einer Verordnung dürfen momentan nur zehn Prozent aller Stimmen elektronisch abgegeben werden, diese Zahl wird aber gemäss Abegglen in den nächsten Jahren erhöht. «Die Sicherheit geht hier vor. Das Tempo ist also nicht wirklich turbomässig». Als erstes sei geplant, dass im nächsten Jahr die Mehrheit der Kantone E-Voting anbieten würde, drei müssten also noch dazukommen.



Das könnte Sie auch interessieren