Beschwerde von Google 20.10.2021, 13:37 Uhr

Kein Einfluss auf Public-Cloud-Vergabe des Bundes

Ende Juni hatte der Bund fünf Firmen als künftige Public-Cloud-Lieferanten ausgewählt. Google war nicht darunter und hat Beschwerde eingereicht. Diese hat nun aber keine aufschiebende Wirkung, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Gemäss dem Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Google keinen Einfluss auf die Public-Cloud-Vergabe des Bundes
(Quelle: Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht)
Google hat im Vergabe-Verfahren des Bundes keinen Zuschlag für die Lieferung von Public-Cloud-Diensten erhalten. Weil das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde von Google gegen diesen Entscheid keine aufschiebende Wirkung gewährt, kann der Bund die Verträge mit den Zuschlagsempfängerinnen abschliessen.
Das Bundesverwaltungsgericht schreibt in einer Medienmitteilung, die summarische Prüfung der Beschwerde habe ergeben, dass diese unbegründet sei. Das Gericht hat wegen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen vorerst nur das Dispositiv des Zwischenentscheids veröffentlicht. 
Google rügte, die Ausschreibung des Auftrags durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sei fehlerhaft und damit nichtig. Dieser Einwand ist gemäss Bundesverwaltungsgericht unbegründet. Er hätte gleich nach der Ausschreibung erfolgen müssen. Weiter kritisiert der Internet-Riese, sein Angebot sei beim Kriterium der Rechenzentren zu Unrecht mit null Punkten bewertet worden, wie aus der Medienmitteilung hervorgeht.

Zuschläge verteilt

Mit der Ausschreibung Public Clouds suchte der Bund fünf Provider für die Lieferung von Cloud-Diensten. Die Provider sollen gestützt auf eine Rahmenvereinbarung während fünf Jahren Leistungen im Wert von 110 Millionen Franken erbringen. Ende Juni gab das BBL die fünf Zuschlagsempfängerinnen bekannt - Google war nicht darunter. 
Dieser Zwischenentscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.



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