30.05.2012, 12:19 Uhr
Julian Assange darf ausgeliefert werden
Der Oberste Gerichtshof in London hat entschieden: Julian Assange darf nach Schweden ausgeliefert werden. Nun bleibt dem Wikileaks-Gründer noch eine letzte Möglichkeit, dies zu verhindern.
Julian Assange werden in Schweden Sexualidelikte vorgeworfen, er soll mit zwei Frauen ohne deren Einwilligung ungeschützten Sex gehabt haben. Der Wikileaks-Mitbegründer wies die Vorwürfe stets zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Am 1. Dezember 2010 schrieb Interpol Assange trotzdem per «Red Notice» zur weltweiten Fahndung aus. Julian Assange stellte sich schliesslich am 7. Dezember der britischen Polizei und steht nach der Zahlung einer Kaution unter Hausarrest und unter Bewachung per Fussfessel. Seither will er gerichtlich eine Auslieferung verhindern, scheiterte aber bereits im letzten November (Computerworld.ch berichtete). Daraufhin zog er das Urteil an den obersten Gerichtshof in London weiter, doch dieser wies den Berufungsantrag des 40-Jährigen heute zurück. Seine Anwältin Dinah Rose forderte daraufhin, dass der Fall unter Berücksichtigung weiterer Unterlagen noch einmal neu verhandelt wird. Rose hat nun 14 Tage Zeit, diesen Antrag zu stellen. Scheitert auch dieser, kann Assange noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg auf eine Umstimmung der Richter hoffen.