18.04.2007, 12:27 Uhr

Ebay-Lüge drückt auf das Portemonnaie

Falschaussagen bei einer Online-Versteigerung können zu einer Schadensersatz-Forderung führen.
Der Präzedenzfall ereignete sich in Deutschland. Ein Ebay-Anwender ersteigerte sich für 30 Euro ein echt silbernes Teeservice. Dieses war auch in der entsprechenden Kategorie eingeordnet. In der Post erhielt der jedoch nur ein Teeservice aus einem minderen Metall. Daraufhin verklagte er sein Gegenüber wegen Falschaussage zu Nacherfüllung oder Schadenersatz in Höhe von 450 Euro. Dies obwohl der Verkäufer angab, kein Experte zu sein und nicht gewusst zu haben, ob es sich um Silber handle oder nicht. Er sei mit der Produktbeschreibung eine Beschaffensvereinbarung eingegangen. In der Folge entsprach das Gericht der Forderung nach Schadenersatz. Ob es nun vermehrt zu solchen Forderungen bei Online-Auktionshäusern kommen wird und ob dieser Fall auch Wellen in die Schweiz trägt, ist noch fraglich. Eine präzise und ehrliche Produktbeschreibung ist jedoch anzuraten.
Harald Schodl



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