Haftbarkeit 15.12.2023, 07:59 Uhr

Europaparlament und EU-Staaten einigen sich auf Lieferkettengesetz 

Nach langen Verhandlungen hat sich die EU auf ein strenges Lieferkettengesetz geeinigt. Es soll Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn es entlang der Lieferketten zu Verstössen gegen die Menschenrechte kommt. Wirtschaftsverbände hatten vergeblich protestiert.
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Die Unterhändler:innen des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf ein neues Lieferkettengesetz verständigt. Demnach können grosse Unternehmen sanktioniert werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit ausserhalb der EU profitieren. Grössere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.

Deutsche Unternehmen könnten haftbar gemacht werden

Besonders brisant: Wie der "Spiegel" schreibt, weist der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi darauf hin, dass mit dem Gesetz deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar seien. Das sei bislang im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen. So könnten Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Unionspolitiker und Wirtschaftsvertreter kritisieren die neuen Regelungen. Sie befürchten etwa zu grossen Bürokratieaufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind.

Bärbel Edel
Autor(in) Bärbel Edel



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