17.04.2013, 15:26 Uhr

Preise für Telekomnetz-Nutzung werden angepasst

Das UVEK möchte, dass die Preise für den Netzuzugang, die ein Konkurrent der Swisscom zahlt, angepasst werden. Die Konkurrenz begrüsst den Vorschlag, die Swisscom nicht.
Die Preise für die Fremd-Nutzung von modernen Technologien sollen für Telcos angepasst werden
Wenn Sunrise das Swisscom-Netz nutzen möchte, muss sie Miete zahlen. Und zwar zu Preisen, die «ein effizient wirtschaftendes Telekommunikationsunternehmen zu tragen hätte, wenn es selbst in den Aufbau einer eigenen Infrastruktur investieren würde», wie es in der Fernmeldedienstverordnung (FDV) heisst. Anders ausgedrückt: Der Preis für die Benutzung des Swisscom-Netzes wird auf der Basis von hypothetischen Wiederbeschaffungskosten berechnet. Dies führt dazu, dass Anbieter ohne eigene Infrastruktur weder besser noch schlechter dastehen als solche, die selbst Infrastrukturen bauen und vertreiben – damit soll ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden. Da aber das bestehende Gesetz seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Kraft ist und die technische Entwicklung seither einen grossen Sprung gemacht hat, ist eine Anpassung nötig, schreibt das UVEK. Der Zugangspreis soll sich auch künftig grundsätzlich an denjenigen Kosten orientieren, die heute beim Bau eines Netzes unter Einsatz moderner Technologien anfallen würden. Im Bereich Netzzusammenschaltung kann die Eidgenössische Kommunikationskommission bereits heute die Preise regulierter Dienste auf Basis moderner Technologien festlegen.

Letzte Meile macht Schwierigkeiten

Schwieriger ist die Berechnung der Preise für entbündelte Kupferanschlüsse auf der so genannten letzten Meile, da heute beim Bau solcher Anschlüsse nicht mehr Kupferleitungen, sondern Glasfasern eingesetzt werden. Der Bundesrat definiert nun Regeln für den Fall, dass ein Glasfasernetz als Berechnungsgrundlage für die regulierten Entbündelungspreise dient. Künftig soll zudem der Preis für die Mitbenutzung eines Kabelkanals nicht mehr nach den reinen Wiederbeschaffungskosten errechnet werden. Vorgeschlagen wird, dass neu die tatsächlichen Aufwendungen für den langfristigen Substanzerhalt und den bedarfsgerechten Ausbau ausschlaggebend sein soll. So sollen Anreize für die Wartung und Instandhaltung der Anlagen erhalten bleiben.

Erwartete Positionen

Für Sunrise sind die Änderungen «längst überfällig». Und sie fordert: «Um zu verhindern, dass der Wettbewerb im Festnetzbereich weiterhin massiv behindert wird, muss die Verordnung nun rasch angepasst werden.» Das wird aber kaum geschehen, das UVEK schreibt von einer gestaffelten Anpassung über drei Jahre hinweg, um der Swisscom Anpassungen an die neuen Rahmenbedingungen zu erleichtern. Für die Swisscom wäre aber auch dies eine zu kurze Zeitspanne, nach ihrem Ermessen sollte sich an der bisherigen Preispolitik nichts ändern. «Swisscom plädiert unverändert für eine Kostenberechnung auf Basis der Wiederbeschaffungskosten, weil nur solche einen nachhaltigen Wettbewerb zwischen den Netzen und damit den Ausbau der Breitbandnetze in der Schweiz ermöglichen,» heisst es in einer Stellungnahme, die in den nächsten Wochen noch ausgearbeitet wird. Für den Endkunden werden die Anpassungen übrigens praktisch keine Auswirkungen haben, glaubt das UVEK. Ob die Preise für die Teleokomnetz-Nutzung angepasst werden, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Bis zum 21. Juni gibt es eine öffentliche Anhörung für alle, die mitreden wollen, danach wird entschieden wie mit der neuen Vorlage verfahren wird.



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