Telekommunikation 24.09.2024, 08:17 Uhr

Bei Sunrise-Börsengang gilt die selektive Opting-up-Klausel

Sunrise will bis Ende Jahr an die Schweizer Börse und wird vom Mutterkonzern Liberty Global abgespalten. Im Zuge des Börsengangs bleibt ein grosser Teil der Sunrise-Aktien im Besitz der Liberty-Bosse John Malone und Mike Fries.
(Quelle: Sunrise)
Sie werden bis zu einem gewissen Grad von einer Angebotspflicht befreit, wie die Übernahmekommission (UEK) verfügt hat.
Wie seit Anfang September bekannt, erhalten die bisherigen Liberty-Aktionäre 1 A-Aktie von Sunrise für 5 Aktien von Liberty Global. Zudem gibt es eine zweite Aktienkategorie B mit zehnfacher Stimmkraft. Diese bleibt zum Grossteil im Besitz von Malone und Fries, die zu rund einem Viertel am zweitgrössten Telekomkonzern der Schweiz beteiligt sind, wie es hiess.
In diesem Zusammenhang stellte die UEK in einer bereits am 24. August erlassenen Verfügung fest, dass die geplante selektive Opting-up-Klausel in den Statuten von Sunrise übernahmerechtlich gültig ist. Damit müssen die Grossaktionäre nicht bereits beim Überschreiten ihrer Beiteiligung von einem Drittel allen Aktionären ein Kaufangebot unterbreiten.
Allfällige Übertragungen von Sunrise-Aktien zwischen oder unter Malone- und Fries-Aktionären würden keine Angebotspflicht auslösen, schrieb die UEK. Dies sei aber nur dann der Fall, solange Malone und Fries und mit ihnen in Absprache handelnde Parteien die Schwelle von gesamthaft 45 Prozent der Stimmrechte von Sunrise nicht überschreiten, so die Verfügung weiter.
Sunrise wurde von der UEK dazu verpflichtet, die Verfügung mit dem Hinweis, dass qualifizierte Aktionäre gegen den Entscheid Einsprache erheben können, zu veröffentlichen.


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