25.05.2007, 12:59 Uhr

Googles Datenschutzmethoden missfallen EU

Suchanfragen von Anwendern werden bei Google bis zu zwei Jahre aufbewahrt. Damit verstösst die Suchmaschinenbetreiberin gegen das europäische Datenschutzrecht.
Google soll nun zu ihrer Aufbewahrungs-Praktik Stellung nehmen. Viele EU-Datenschützer empfinden die zweijährige Aufbewahrungsfrist der Suchdaten mitsamt IP-Adressen der Anwender als zu viel. Nach Angaben der Suchmaschinenbetreiberin geschieht dies aus Sicherheitsgründen. So können Spamming und Werbemanipulationen besser erkannt werden. Google will bis zum nächsten Treffen der Gruppe im Juni 2007 die Stellungnahme vorlegen.



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