Office 2013 19.02.2013, 10:32 Uhr

Lizenz sorgt für viel Verwirrung

Angeblich kann die Lizenz für Microsofts neue Büro-Suite nicht übertragen werden. Heisst: Wenn der PC kaputtgeht, ist auch die Office-2013-Lizenz futsch. Aber: Kann das überhaupt sein?
Office 2013: Verwirrung um neue Lizenzbestimmungen
Wurde Microsofts neue Büro-Suite Office 2013 einmal installiert, bleibt die entsprechende Lizenz für immer an diesen einen PC gebunden und kann selbst im Falle, dass der Computer kaputtgeht, nicht auf ein neues System übertragen werden. Diese Meldung kursierte in den letzten Tagen im Internet und sorgte zuweilen für etwas ungläubige Gesichter. Darf Microsoft das überhaupt, wird sich wohl der eine oder andere gefragt haben. Bislang, also bis und mit Microsoft Office 2010, erlaubten die Nutzungsbestimmungen explizit das Übertragen von Lizenzen beispielsweise bei Hardware-Defekten oder PC-Neukäufen. Nicht so bei Office 2013, wie unsere US-Kollegen von Computerworld.com schreiben. Und: Diese Darstellung habe Microsoft gegenüber Computerworld.com bestätigt.

Diese Änderung ist umso schwerwiegender, da die Standardlizenz für Office 2013, beispielsweise im Falle der im Privatbereich beliebten Home & Student Edition, nur noch zur Installation auf genau einem Rechner berechtigt. Bei Office 2010 Home & Student durfte man die Software noch auf bis zu drei PCs installieren.

Die Änderungen an den Lizenzbestimmungen kommen nicht zufällig. Microsoft will möglichst viele Nutzer für sein neues Abo-Modell Office 365 gewinnen. Dieses berechtigt Nutzer gar zur Installation der neuen Office-Suite auf fünf Geräten, und auch das spätere Übertragen von Lizenzen auf andere Geräte stellt kein Problem dar. Die Kehrseite: Office 365 verlangt von Nutzern eine jährliche Gebühr. Offensichtlich will Microsoft seine Kunden mit diesem neuen Lizenzierungsmodell stärker an sich binden.

Es herrscht viel Unklarheit

Trotz der vermeintlich klaren Faktenlage sind allerdings immer noch Zweifel angebracht, ob die Office-2013-Lizenz wirklich nicht übertragbar ist. So schreiben beispielsweise unsere Kollegen von der PC-Welt aus Deutschland, dass die Situation in Deutschland anders sei. Dort sei es auch weiterhin möglich, eine Lizenz auf einen neuen Rechner zu übertragen, indem man sich an die kostenlose Microsoft-Hotline wendet. Dies habe Microsoft Deutschland so bestätigt. Und offen gesagt scheint es uns aus rechtlicher Sicht auch schwer vorstellbar, dass eine Software-Lizenz auf Gedeih und Verderb an eine bestimmte Hardware gebunden ist.
Nach Anfrage bei Microsoft ist die Sachlage mittlerweile etwas klarer, wenn auch noch nicht wirklich klar. Office 2013 wird ausschliesslich als sogenannte Product Key Card (PKC) verkauft, also im Prinzip ein Stück Papier mit dem Lizenzschlüssel drauf. Diese Verkaufsform gab es schon zu Zeiten von Office 2010 – damals war die in den Läden angebotene Version aber in der Regel noch eine Retail-Version inklusive Installationsmedien. Bereits damals war die sogenannte PKC-Version gemäss EULA fest an einen Computer gebunden, und dies ist auch heute noch so.

Offizielle Microsoft-Statements, die uns vorliegen, bestätigen, dass diese PKC-Lizenzen auch im Falle eines Computer-Schadens nicht auf ein neues Gerät übertragen werden können. Wörtlich schreibt Microsoft: «Die Office 2013 Software ist für die gesamte Lebenszeit an einen einzigen Computer lizenziert und ist nicht übertragbar.»

Diese Aussagen stehen aber immer noch im Widerspruch mit den Aussagen von Microsoft Deutschland. Diese wurde mittlerweile von golem.de im Selbstversuch überprüft. Und tatsächlich: Die von ihnen getestete PKC-Lizenz (es handelte sich dabei um Office 2013 Home & Business) konnte ein zweites Mal aktiviert werden. Zunächst wurde die Aktivierung zwar verweigert, ein Anruf bei der Microsoft-Hotline genügte aber, um die Office Suite auf einem anderen Rechner erneut aktivieren zu können.

Die Klärung des Sachverhalts ist Microsoft-intern immer noch im Gange. Zur konkreten Sachlage in der Schweiz kann Microsoft derzeit noch keine verbindlichen Angaben machen. Wir gehen aber davon aus, dass die telefonische Reaktivierung auch hierzulande funktioniert.



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