Entscheid
07.03.2022, 15:06 Uhr
Kantone lassen vereinfachte Bewilligung für 5G-Antennen wieder zu
5G-Antennen können von den Kantonen einfacher bewilligt werden. Es geht dabei vor allem um die Nachrüstung von konventionellen Antennnen auf 5G.
Die Kantone können Umrüstungen bestehender Mobilfunkantennen auf 5G-Betrieb künftig einfacher bewilligen
(Quelle: Jens Stark/NMGZ)
Die Kantone können den Ausbau von konventionellen Mobilfunkantennen für die 5G-Technologie wieder vereinfacht bewilligen. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) reagiert damit auf die Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) durch den Bundesrat.
Diese ist seit dem 1. Januar in Kraft. Die BPUK passte ihre Empfehlungen daraufhin an, und die Plenarversammlung genehmigte sie, wie die Konferenz am Montag mitteilte. In Kraft treten die neuen Empfehlungen der Konferenz am 1. April.
Demnach können die Kantone Unterhaltsarbeiten am Mobilfunknetz vereinfacht bewilligen. Die zweite Option ermöglicht einen vereinfachten Ausbau der Mobilfunknetze.
Eine Verfahrensempfehlung für bewilligte maximale Sendeleistungen entfällt. Gemäss BPUK ist das in der Verordnung geregelt. Der Schutz vor Strahlung bleibt dabei gewährleistet.
Konkret geht es um den sogenannten Korrekturfaktor bei adaptiven Antennen, deren Strahlung überschätzt wird. Adaptive Antennen können die Strahlung dorthin fokussieren, wo sich das Mobiltelefon befindet. Deshalb liegt die Strahlenbelastung im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen.
Die BPUK fordert den Bundesrat auf, die NISV einer ordentlichen Revision zu unterziehen. Dabei soll nicht die Technologie, sondern der Schutz der Bevölkerung im Vordergrund stehen. Das sei etwa beim Lärmschutz bereits der Fall. Die aktuelle technologiebasierte Verordnung sei auch beim Bewilligungsverfahren aufwändig, moniert die Konferenz.