17.09.2007, 11:42 Uhr
Microsoft verliert vor EU-Gericht
Die Brüssler Wettbewerbshüter stellen sich hinter den Entscheid der EU und bestätigen die vor drei Jahren gegen Microsoft verhängte Geldstrafe in Höhe von 497 Millionen Euro.
Der Entscheid der Brüssler Wettbewerbshüter breitet Bill Gates wenig Freude.
In einer ersten Instanz bestätigten die Brüssler Wettbewerbshüter am Montag die Kartellrechts-Klage der EU gegen Microsoft. Vor drei Jahren wurden die Redmonder von der EU wegen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung verurteilt. Im Visier der EU stand vor allem die feste Verbindung von Windows mit der Microsoft-Server-Software. Mitbewerbern sei es nicht möglich, Software herzustellen, die problemlos mit dem Windows-Betriebssystem kompatibel sei, befand das EU-Gericht. Die Wettbewerbshüter stützten in ihrem Urteil sowohl die ursprünglichen Klagen, als auch die damit verbundene Geldstrafe in Höhe von 497 Millionen Euro der EU. Auch die verhängten Auflagen wurden bestätigt. Laut diesen ist Microsoft gezwungen, technische Details zu Windows offen zu legen, damit Konkurrenten Windows-kompatible Applikationen entwickeln und anbieten können. Andernfalls sei ein Wettbewerb unmöglich. Zudem müssen die Redmonder eine Windows-Version ohne integrierten Media Player anbieten. Lediglich in einem Punkt hat Microsoft Recht bekommen: Die Redmonder müssen keinen unabhängigen Treuhänder einsetzten, der die Erfüllung der Auflagen überprüft. Ob Microsoft in Berufung gehen wird, steht derzeit noch nicht fest.
Harald Schodl