Peering-Verfahren
29.04.2020, 15:55 Uhr
Swisscom verliert Prozess gegen Init7
Das Bundesverwaltungsgericht hat im langwierigen Peering-Verfahren zwischen Swisscom und Init7 einen Entscheid gefällt – und dem Winterthurer Provider Recht gegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Peering-Verfahren zwischen der Swisscom und Init7 dem Winterthurer Provider Recht gegeben. Es hiess dessen Beschwerde gut, mit dem sich Init7 gegen hohe Gebühren der Swisscom für Datenweiterleitung (IP-Interkonnektion) wehrte. Ausgelöst wurde der Streit im Jahr 2012. Damals kündigte die Swisscom ihren Vertrag mit Init7, wodurch die Gebühren für die Weiterleitung von Daten aus dem Netz von Init7 ins Swisscom-Netz anstiegen. Davor trugen beide Seiten ihre eigenen Kosten.
Bei dem Fall geht es auch um die Dominanz im Internet. Bislang verlangten die Internetanbieter Geld von den Inhalte-Anbietern für die Verbindung zum Kunden. Denen blieb nichts übrig, als zu bezahlen – entweder den Telekomanbieter oder einen Transitanbieter –, weil sie nicht direkt zum Endkunden kamen. Nur die ganz grossen Anbieter wie etwa Netflix oder Google könnten sich dem Bezahlzwang entziehen, sagte Init7-Chef Fredy Künzler am Mittwoch auf Anfrage. Die Swisscom ist vor ein paar Jahren gegenüber Netflix eingeknickt. Alle anderen Anbieter wie beispielsweise Zattoo müssten für den Zugang bei der Swisscom bezahlen, sagte Künzler.
Comcom muss neue Gebühren festlegen
Gegen die aus ihrer Sicht «massiv überhöhten Entschädigungen» für die Zusammenschaltung der Netze und die Weiterleitung hatte Init7 geklagt und vor der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) zunächst verloren. Das Bundesverwaltungsgericht kam nun aber zum Schluss, dass die Swisscom marktbeherrschend sei: Es sei unbestritten, dass der grösste Telekomkonzern der Schweiz als Eigentümer der «nationalen Telekominfrastruktur ein technisches Monopol für den Zugang zu ihren Endkunden besitzt», heisst es im Urteil, das der Nachrichtenagentur AWP vorliegt.
Die Comcom müsse nun den kostenorientierten Preis für die Datenweiterleitung festlegen, schrieb Init7 in einem Communiqué. Damit sei eine Nachforderung der Swisscom über 550'000 Franken an Init7 vom Tisch. Zudem spare sich Init7 die ihr von der Vorinstanz noch auferlegten Verfahrenskosten von 126'400 Franken.
Das Urteil habe aber noch eine weitergehende Wirkung. Marktmächtige Provider mit vielen Breitbandkunden könnten künftig nicht mehr IP-Interkonnektion durch Wettbewerbsabsprachen künstlich verteuern und kleineren Anbietern den Zugang zu ihrer Kundenbasis zu erschweren, schrieb Init7 weiter.
Swisscom prüft den Entscheid
Bei der Swisscom gehe es um mehr Geld, sagte Künzler. Um wie viel genau, ist unklar. Die Swisscom äusserte sich dazu auf Anfrage nicht. Der Telko erklärte: «Die Swisscom nimmt den Entscheid zur Kenntnis und prüft ihn aktuell eingehend.» Es sei nun an der Comcom diejenigen Preise festzulegen, die Init7 für die Datenweiterleitung ins Swisscom-Netz bis Ende 2015 zahlen müsse. Zudem müsse die Comcom die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse ab 2016 untersuchen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mache klar, dass für die Datenweiterleitung zu bezahlen sei, wenn auch kostenbasiert und nicht unentgeltlich wie ursprünglich von Init7 verlangt.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden. «Es ist somit endgültig», heisst es im Urteil.