Telekommunikation
13.01.2022, 15:24 Uhr
Init7 nicht kompromissbereit im Glasfaserstreit mit der Swisscom
Der Winterthurer Telekomanbieter Init7 zeigt sich im Glasfaserstreit mit der Swisscom unnachgiebig: Das Kompromissangebot der Swisscom für den Zugang zu den Datenautobahnen lehnt Init7-Chef Fredy Künzler vehement ab.
«V-ALO ist ein weiterer Versuch von Swisscom, der Weko Valium einzuflössen», meint Init7-Chef Fredy Künzler
(Quelle: www.kuenzler.ch)
Im Streit geht es darum, ob die Swisscom das Glasfasernetz nach dem Einfasermodell mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht bauen darf oder ob sie wie bisher vier Fasern pro Haushalt legen muss. Ein Ausbau nach dem Einfasermodell wäre günstiger und schneller. Das Vierfasermodell würde die Erschliessung der ländlichen Gebiete laut Swisscom deutlich verzögern, da in 80 Prozent der Gemeinden die Strassen aufgerissen werden müssten, um die Kabelschächte zu erweitern, argumentierte der «Blaue Riese».
Gegen das Einfasermodell hatte Init7 vor der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) geklagt, da Swisscom den Wettbewerb dadurch verunmögliche. In der Folge erliess die Weko vorsorgliche Massnahmen gegen die Swisscom und stoppte damit den weiteren Ausbau mit dem Einfasermodell. Mehrere 10'000 schon verlegte Anschlüsse können nun nicht aufgeschaltet werden.
Einen Rekurs der Swisscom gegen die Weko hatte das Bundesverwaltungsgericht Anfang Oktober abgewiesen. Die Richter gehen davon aus, dass ein Ausbau des Glasfasernetzes mit dem Einfasermodell ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens darstellt. Auch vor Bundesgericht blitzte die Swisscom ab.
Kompromissprodukt der Swisscom
Um den Streit beizulegen, unterbreitete die Swisscom Ende Dezember der Weko einen Lösungsvorschlag mit einem virtuellen Zugang auf Layer 1 des Glasfasernetzes (V-ALO). Bei einem Layer-1-Produkt stellen die Wettbewerber der Swisscom ihre eigenen technischen Anlagen in die Telefonzentralen der Swisscom. Damit können sie eigene Angebote lancieren, die sich von den Produkten der Marktführerin abheben.
Allerdings wäre diese mit der von der Swisscom vorgeschlagenen Lösung nur virtuell möglich, aber nicht physisch wie im Vierfasermodell. Der virtuelle Zugriff sei also nicht ganz dem physischen gleichzusetzen, hatte Swisscom-Technikchef Christoph Aeschlimann damals eingestanden.
Von der Swisscom-Lösung hält Init7-Chef Künzler gar nichts: Der virtuelle Zugang V-ALO sei viel schlechter als ein Layer-1-Produkt. «Es ist limitiert auf 10 Gigabit-Leitungen», sagte er in einem Interview mit dem Portal «Inside-IT». «Daher ist der Innovationswettbewerb beseitigt, und die Swisscom kann auch hier kontrollieren, welche Produkte die anderen Provider anbieten können. Der Zugang ist zudem nicht kostenorientiert, also auch beim Preis bliebe es beim Pseudo-Wettbewerb. Deshalb wehren wir uns dagegen.»
«V-ALO ist ein weiterer Versuch von Swisscom, der Weko Valium einzuflössen», sagte Künzler. Das merke man schon daran, dass V-ALO genau besehen ein Layer-2-Produkt sei und kein Layer-1-Produkt. «Die Bezeichnung 'ALO', also wie das bisherige Layer-1-Produkt bezeichnet wird, ist also gezielt irreführend. Man will die Weko täuschen.»
Vorwurf der Verzögerung zurückgewiesen
«Wir setzen auf Layer 1 von Vorleistern und investieren in den eigenen Layer 2, nicht so wie andere, die nur vorkonfektionierte Swisscom-Produkte weiterverkaufen. Damit zwingen wir die Konkurrenz, nachzuziehen und besser zu werden», sagte der Init7-Chef. Man zahle für jede Faser eine anständige Miete.
Den Vorwurf, dass über 100'000 Haushalte auf ihren Glasfaserschluss warten müssten, wies Künzler zurück: «Wir haben nicht vorsätzlich nach dem falschen Modell gebaut und einen Millionenschaden verursacht. Das hat die Swisscom-Geschäftsleitung ganz allein zu verantworten.» Dass dies so sei, könne man im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nachlesen. «Man wundert sich eigentlich, dass eine Geschäftsleitung, die vorsätzlich und wissentlich Millionen in den Sand gesetzt hat, nicht längst abgesetzt worden ist.»
«Die Swisscom tut so, als stehe sie über dem Kartellgesetz. In den USA kommen Leute wegen solchen Machenschaften ins Gefängnis», sagte Künzler.