Ubers Geschäftsmodell ist in Deutschland vorerst unzulässig
Verstoss gegen Rückkehrpflicht
Ausserdem verstiess Uber dem Gericht zufolge gegen die sogenannte Rückkehrpflicht, gemäss der Mietwagen mit Chauffeur neue Aufträge erst nach der Rückkehr zum Firmensitz oder auf dem Weg dorthin annehmen dürfen. Die Taxivereinigung habe belegt, dass ein Fahrer vor dem Beförderungsauftrag mittels Uber-App eine längere Zeit in der Nähe des Frankfurter Flughafens gewartet habe, stellte das Gericht fest.
Uber habe auch gegen die Verpflichtung verstossen, wonach Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die vorher am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen. Die Taxivereinigung habe durch zwei Testfahrten nachgewiesen, dass Fahrer von Mietwagen über die Uber-App Aufträge angenommen hätten, ohne zuvor die Beförderungsanfrage auf dem Unternehmer-Smartphone zu beantworten. Das Gericht befand, dass Uber die Mietwagenfirmen nicht ausreichend kontrolliert habe, befand die Kammer.
Das US-Unternehmen kann beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. Die Entscheidung des Landgerichts müsste aber auch während des Berufungsverfahrens befolgt werden. «Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können», sagte ein Uber-Sprecher. An die Kunden schrieb die Firma unter der Überschrift «Uber ist für dich da», das Landgericht habe «einige Aspekte unseres Vermittlungsprozesses beanstandet». Uber vermittelt in Deutschland über seine App auch Fahrten mit klassischen Taxis.
Das sagt Taxi Deutschland
Taxi Deutschland, ein Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen, betonte: «Uber ist es ab sofort untersagt, über die App Aufträge an Subunternehmen (Mietwagenfirmen) zu übermitteln.» Das Landgericht habe «den kontinuierlichen Gesetzesverstössen von Uber in Deutschland» einen Riegel vorgeschoben.
«Wir begrüssen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist», erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. «Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen.»
Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom zeigt das Urteil die Notwendigkeit, das Personenbeförderungsgesetz anzupassen. «Das Gesetz stammt aus einer Zeit, als es neben Privat-Pkw und Bussen und Bahnen allein das Taxi für die persönliche Mobilität gab und das Smartphone nicht einmal erfunden war.» Es schütze «die Pfründe der Taxi-Innungen zulasten der Verbraucher».