Betrug
29.02.2024, 06:45 Uhr
Prozess gegen Informatiker des Triemli-Spitals verschoben
Der ehemalige IT-Leiter des Zürcher Triemli-Spitals muss sich zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht verantworten. Der Prozess vom Mittwoch ist kurzfristig abgesagt worden. Der 39-Jährige liess sich aus medizinischen Gründen dispensieren.
Ein neues Verhandlungsdatum steht noch nicht fest. Der Informatiker hatte im Namen des Spitals Geräte im Wert von 3,5 Millionen Franken eingekauft und die Ware - vor allem Festplatten - weiterverkauft. Mit dem Erlös finanzierte er sein Leben und das seiner Freundin.
Der Prozess wird im abgekürzten Verfahren geführt. Das bedeutet, dass der 39-jährige Schweizer geständig ist und der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft auch zum endgültigen Urteil werden dürfte.
Die Anklage fordert wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Geldwäscherei eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Neun Monate davon soll er absitzen. Die restlichen 27 Monate soll er bedingt erhalten, mit einer Probezeit von drei Jahren. Dazu kommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Franken.
Spital fordert 3,5 Millionen zurück
Das Spital, respektive die Stadt Zürich, fordern die 3,5 Millionen zurück. Gemäss Anklage anerkennt der Beschuldigte die Forderung. Ab dem Jahr 2014 wirtschaftete er im grösseren Stil in die eigene Tasche. Dafür bestellte er bei Online-Händlern über 5800 Festplatten und 100 Mobiltelefone. Geliefert wurde jeweils direkt an seinen Arbeitsplatz oder die Waren kamen ins Zentrallager des Spitals.
Von dort aus verkaufte er die Produkte weiter. Mit dem Geld finanzierte er sein Leben und das seiner Freundin. Auf deren Namen kaufte er sich auch mehrere Häuser in der Ukraine.
Jahrelanges Vertrauensverhältnis
Damit beim Spital niemand misstrauisch wurde, fälschte er die rund 70 Rechnungen. Aus den über 5800 Festplatten wurden so Produkte, die in einem Spital wirklich Verwendung gefunden hätten.
Der Beschuldigte habe gewusst, dass keine Einzelkontrolle gemacht werde, nur schon wegen des Umfangs der Warenbestellungen. Zudem hätten sie wegen des jahrelangen Vertrauensverhältnisses keinen Anlass gehabt, seine Angaben anzuzweifeln.