22.03.2017, 14:46 Uhr

Bundesrat will Open Source nicht bevorzugen

Der Bundesrat willquelloffene Software nicht gegenüber geschlossener bevorzugen. Ausschlaggebend für den Einsatz sollen allein die Gesamtkosten einer Software-Lösung sein.
Der Bundesrat sieht keinen Anlass, Open-Source-Software (OSS) in der Bundesverwaltung speziell zu fördern. In einem Bericht im Auftrag des Nationalrats kommt er zum Schluss, dass OSS heute im richtigen Ausmass angewendet wird.
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Diese werde in der Bundesverwaltung gleich behandelt wie Closed-Source-Software (CSS). Massgebend für den Entscheid, ob OSS oder CSS zum Einsatz kommen, sind die Gesamtkosten beim Software-Einsatz, Risiken durch langjährige Wartungsverträge, die Komplexität oder die Interoperabilität, wie es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht heisst.
Handlungsbedarf ist nach Ansicht des Bundesrats nicht gegeben. In der Bundesverwaltung solle weiterhin diejenige Software-Lösung zum Einsatz kommen, welche die notwendigen geschäftlichen Anforderungen funktional und wirtschaftlich am besten abdecke.
In dem Bericht erinnert der Bundesrat auch daran, dass der Bund im Rahmen der Schweizerischen Informatikkonferenz mit den Kantonen und mit anderen öffentlichen Stellen zum Thema OSS zusammenarbeitet. Eine separate nationale OSS-Strategie hält er nicht für sinnvoll.
Ebenfalls keinen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung im bei der Freigabe von OSS-Software. Aufgrund eines weiteren Auftrags des Parlaments hatte er abgeklärt, ob dafür eine Nachfrage besteht. Software, die durch den Bund oder im Auftrag des Bundes entwickelt wurde, sei immer eng auf Bundesaufgaben abgestimmt, heisst es im Bericht.
Daher sei die OSS des Bundes oftmals für Private nicht oder nur begrenzt nutzbar. Für denkbar hält die Regierung eine Weitergabe dort, wo der Bund im Verbund mit Dritten arbeitet, beispielsweise in der Forschung. Eine Umfrage hat allerdings ergeben, dass das Interesse aktuell sehr gering ist. Konkreten Bedarf wies gemäss dem Bericht das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) und das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) aus.
Für die entgeltliche Weitergabe von OSS gibt es laut Bundesrat bereits eine ausreichende Rechtsgrundlage. Ob es eine solche auch für eine allfällige unentgeltliche Weitergabe braucht, lässt er nun von der Verwaltung abklären.



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